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Wirtschaftsprüfung

Covenant-Brüche infolge der Corona-Pandemie

Die fi­nan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen der Corona-Pan­de­mie und der zur Kon­trolle des Vi­rus ein­ge­lei­te­ten Maßnah­men können dazu führen, dass ei­nige Un­ter­neh­men ge­gen Kre­dit­ver­ein­ba­run­gen (Co­ven­ants) ver­stoßen oder nach­tei­lige Ver­trags­klau­seln auslösen.

Der Ver­stoß ge­gen Co­ven­ants oder nach­tei­lige Ver­trags­klau­seln könnte dazu führen, dass sich die Rück­zah­lungs­be­din­gun­gen für Kre­dite ändern und diese auf Ver­lan­gen ggf. so­gar vollständig zurück­zu­zah­len sind. Un­ter­neh­men soll­ten da­her prüfen, ob:

  • die Klas­si­fi­zie­rung von Dar­le­hen und sons­ti­gen fi­nan­zi­el­len Ver­bind­lich­kei­ten als kurz- oder lang­fris­tig noch zu­tref­fend ist (IAS 1),
  • sich Cross-De­fault Klau­seln und Ände­run­gen von Kre­dit­be­din­gun­gen auf das Un­ter­neh­men aus­wir­ken und
  • Go­ing Con­cern noch ge­ge­ben ist.
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