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Wirtschaftsprüfung

Goodwill-Check - Risiken erkennen und managen

In den Bi­lan­zen deut­scher Kon­zerne ha­ben sich u. a. auf­grund des Weg­falls der planmäßigen Ab­schrei­bung des Good­wills nach den Grundsätzen der in­ter­na­tio­na­len Rech­nungs­le­gung so­wie der Zu­nahme von Un­ter­neh­mens­zukäufen und -über­nah­men über die Jahre hohe Sum­men an Good­will an­ge­sam­melt. Dem­ge­genüber wur­den Ab­schrei­bun­gen nur in sehr ge­rin­gem Um­fang getätigt.

In den Bi­lan­zen deut­scher Kon­zerne ha­ben sich u. a. auf­grund des Weg­falls der planmäßigen Ab­schrei­bung des Good­wills nach den Grundsätzen der in­ter­na­tio­na­len Rech­nungs­le­gung so­wie der Zu­nahme von Un­ter­neh­mens­zukäufen und -über­nah­men über die Jahre hohe Sum­men an Good­will an­ge­sam­melt. Dem­ge­genüber wur­den Ab­schrei­bun­gen nur in sehr ge­rin­gem Um­fang getätigt.

Goodwill-Check - Risiken erkennen und managen © Adobe Stock

Goodwill - möglicher Risikofaktor in Bilanzen in Zeiten von Corona?

Der Good­will gilt schon lange als bi­lan­zi­el­ler Ri­si­ko­fak­tor für IFRS-Bi­lan­zie­rer und steht re­gelmäßig im Zen­trum der Prüfun­gen durch die Deut­sche Prüfstelle für Rech­nungs­le­gung (DPR). Da­bei weist die Ka­te­go­rie „Un­ter­neh­mens­er­werb und -ver­kauf/Good­will“ laut Jah­res­be­richt 2019 der DPR mit­un­ter die höchste An­zahl der Ein­zel­feh­ler auf.

Die Li­qui­dität von Un­ter­neh­men steht der­zeit im Fo­kus: Quar­tals­be­richt­er­stat­tun­gen wei­sen in­folge der Corona-Pan­de­mie teil­weise hohe Ge­winn­einbrüche auf; bi­lan­zi­elle Fol­ge­kon­se­quen­zen wur­den von Un­ter­neh­men bis­her we­ni­ger be­leuch­tet.

Durch die Corona-Pan­de­mie wer­den mögli­cher­weise er­heb­li­che Ab­schrei­bun­gen auf den Good­will not­wen­dig, die auch das Ei­gen­ka­pi­tal min­dern und Un­ter­neh­men in einen Abwärts­stru­del hin­ein­zie­hen könn­ten.

Nicht zu­letzt an­hand der Re­la­tion von Good­will zu Ei­gen­ka­pi­tal können Un­ter­neh­men schnell er­ken­nen, wo po­ten­zi­elle Ri­si­ken be­ste­hen: Denn je höher der Good­will im Verhält­nis zum Ei­gen­ka­pi­tal ist, desto stärker wir­ken sich po­ten­zi­ell not­wen­dige Ab­schrei­bun­gen auf das Ei­gen­ka­pi­tal aus.

Goodwill in der Corona-Krise: Herausforderungen für Unternehmen

Ein so­for­ti­ger Nach­frage- oder Preisrück­gang, rückläufige Ren­ta­bi­lität und die vorüber­ge­hende Ein­stel­lung des Ge­schäfts­be­triebs, aber auch die Aus­wir­kun­gen der ver­rin­ger­ten Wirt­schafts­ak­ti­vitäten (z.B. Kurz­ar­beit) oder ein Ab­sin­ken der Markt­ka­pi­ta­li­sie­rung (un­ter den Buch­wert des Net­to­vermögens) sind Er­eig­nisse, die auf eine Wert­min­de­rung hin­deu­ten können.

Aus die­sem Grund ist in vie­len Fällen da­von aus­zu­ge­hen, dass auf­grund der Corona-Pan­de­mie re­gelmäßig An­halts­punkte (Im­pair­ment-Trig­ger) für eine Wert­min­de­rung vor­lie­gen und ein Im­pair­ment-Test nach IAS 36 „Wert­min­de­rung von Vermögens­wer­ten“ durch­zuführen ist.

Un­ter­neh­men soll­ten die An­nah­men und Cash­flow-Pro­gno­sen im Rah­men der Durchführung des Good­will-Im­pair­ment-Tests ak­tua­li­sie­ren, die An­nah­men zur Her­lei­tung der Ka­pi­tal­kos­ten do­ku­men­tie­ren und si­cher­stel­len, dass sich an­ge­mes­sene Ri­si­ken in den er­war­te­ten Cash­flows über wahr­schein­lich­keits­ge­wich­tete Sze­na­rien wi­der­spie­geln. 

Es ist da­von aus­zu­ge­hen, dass so­wohl die DPR als auch die Wirt­schaftsprüfer ein be­son­de­res Au­gen­merk auf die Wert­min­de­rung von Vermögens­wer­ten bzw. auf den Good­will-Im­pair­ment-Test nach IAS 36 rich­ten wer­den.

Risiken erfolgreich managen mit Unterstützung von Ebner Stolz: Unsere Vorgehensweise

Unsere Vorgehensweise

Ihr Nutzen auf einen Blick

  • Frühzei­tige Ri­si­ko­iden­ti­fi­zie­rung und -ka­te­go­ri­sie­rung, um Über­ra­schun­gen zum Ge­schäfts­jah­res­ende zu ver­mei­den.
  • Sach­ge­rechte Durchführung ei­nes Good­will-Im­pair­ment-Tests inkl. Sen­si­ti­vitätsana­ly­sen bei be­ste­hen­den Pro­gno­se­un­si­cher­hei­ten, Do­ku­men­ta­tion der An­nah­men und der Her­lei­tung der Ka­pi­tal­kos­ten.
  • Ab­lei­tung spe­zi­fi­scher Hand­lungs­emp­feh­lun­gen: Frühzei­tige Be­wer­tung und Um­set­zung (stra­te­gi­scher) Un­ter­neh­mens­ent­schei­dun­gen.
  • Schaf­fung von Trans­pa­renz für An­teils­eig­ner und In­ves­to­ren.
  • In­put für um­fas­sende Erläute­run­gen im An­hang.
  • Frist- und sach­ge­rechte Be­ant­wor­tung po­ten­zi­el­ler Fra­ge­stel­lun­gen des Ab­schlussprüfers oder der DPR – ohne zu großen Zeit­auf­wand.
  • Si­cher­stel­lung an­ge­mes­se­ner Cor­po­rate Go­ver­anance so­wohl des Vor­stands als auch des Auf­sichts­rats.

OnePager Goodwill-Check

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