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Verlängerung und Ausweitung der Überbrückungshilfe

Die Gewährung der Überbrückungs­hilfe wird bis Ende 2020 fort­ge­setzt. Da­bei wur­den die Zu­gangs­be­din­gun­gen ab­ge­senkt und die Förde­rung aus­ge­wei­tet.

Kleine und mit­telständi­sche Un­ter­neh­men konn­ten be­reits für die Mo­nate Juni bis Au­gust 2020 die Überbrückungs­hilfe be­an­tra­gen. Nun wird diese Un­terstützung in ei­ner zwei­ten Phase auch für die Förder­mo­nate Sep­tem­ber bis De­zem­ber 2020 gewährt, wie ei­ner ge­mein­sa­men Pres­se­mit­tei­lung vom 18.9.2020 meh­re­rer Bun­des­mi­nis­te­rien zu ent­neh­men ist.

Da­bei wird die Ein­tritts­schwelle fle­xi­bi­li­siert, in­dem ent­we­der ein Um­satz­ein­bruch von min­des­tens 50 % in zwei zu­sam­menhängen­den Mo­na­ten im Zeit­raum April bis Au­gust 2020 ge­genüber den Vor­jah­res­mo­na­ten oder ein Um­satz­ein­bruch von durch­schnitt­lich min­des­tens 30 % im Zeit­raum April bis Au­gust 2020 er­for­der­lich ist. Zu­dem wer­den die Fördersätze erhöht. Die bis­her vor­ge­se­he­nen De­cke­lungs­beträge für Un­ter­neh­men mit bis zu 5 Be­schäftig­ten auf 3.000 Euro und für Un­ter­neh­men mit bis zu 10 Be­schäftig­ten von 5.000 Euro pro Förder­mo­nat ent­fal­len. Le­dig­lich die De­cke­lung auf 50.000 Euro pro Förder­mo­nat bleibt be­ste­hen.

 

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