Kleine und mittelständische Unternehmen konnten bereits für die Monate Juni bis August 2020 die Überbrückungshilfe beantragen. Nun wird diese Unterstützung in einer zweiten Phase auch für die Fördermonate September bis Dezember 2020 gewährt, wie einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 18.9.2020 mehrerer Bundesministerien zu entnehmen ist.
Dabei wird die Eintrittsschwelle flexibilisiert, indem entweder ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten oder ein Umsatzeinbruch von durchschnittlich mindestens 30 % im Zeitraum April bis August 2020 erforderlich ist. Zudem werden die Fördersätze erhöht. Die bisher vorgesehenen Deckelungsbeträge für Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten auf 3.000 Euro und für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten von 5.000 Euro pro Fördermonat entfallen. Lediglich die Deckelung auf 50.000 Euro pro Fördermonat bleibt bestehen.