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Steuerberatung

Exportlieferungen von Deutschland nach Großbritannien mit dem Incoterm® „DDP“

Nach­dem der Brexit voll­zo­gen ist, se­hen sich deut­sche Un­ter­neh­men mit Pro­ble­men bei der Ein­fuhr- und Zoll­ab­wick­lung kon­fron­tiert. Ab­neh­mer in Großbri­tan­nien im B2B-Be­reich bit­ten da­bei in merk­bar zu­neh­men­dem Maße um die Ver­ein­ba­rung von Lie­fe­run­gen un­ter dem In­coterm® „De­li­vered Duty Paid“ (DDP).

Durch die Ver­wen­dung des In­coterm® „DDP“ - so die Er­war­tungs­hal­tung bri­ti­scher Un­ter­neh­men - soll eine schnel­lere Zoll­ab­wick­lung si­cher­ge­stellt wer­den, wo­bei aber auch um­satz­steu­er­li­che As­pekte in Deutsch­land zu berück­sich­ti­gen sind.

Aus Sicht des lie­fern­den Un­ter­neh­mers in Deutsch­land stellt die Wa­ren­lie­fe­rung nach Großbri­tan­nien seit 1.1.2021 re­gelmäßig eine steu­er­freie Aus­fuhr­lie­fe­rung dar, so­fern der Nach­weis er­bracht wer­den kann, dass der Lie­fer­ge­gen­stand Deutsch­land ver­las­sen hat. Dies er­folgt in der Pra­xis meist in Form ei­nes Aus­gangs­ver­merks un­ter Ver­wen­dung des elek­tro­ni­schen Zoll­sys­tem AT­LAS (Au­to­ma­ti­sier­tes Ta­rif- und Lo­ka­les Zoll­ab­wick­lungs­sys­tem).

In Großbri­tan­nien liegt dazu kor­re­spon­die­rend eine Ein­fuhr vor, wo­bei bei Lie­fe­rung mit dem In­coterm® „DDP“ der deut­sche Lie­fe­rant grundsätz­lich sog. „Im­por­ter of re­cord“ ist. Er schul­det dort die Ein­fuhr­um­satz­steuer und even­tu­elle Zoll­ab­ga­ben. Nach bri­ti­schem Recht gilt die Lie­fe­rung in die­sen Fällen als in Großbri­tan­nien er­bracht, was der fik­ti­ven Orts­ver­la­ge­rung nach § 3 Abs. 8 UStG ent­spricht. Folg­lich liegt zusätz­lich zur Aus­fuhr­lie­fe­rung (aus deut­scher Sicht) eine in Großbri­tan­nien steu­er­bare und ggf. steu­er­pflich­tige Lie­fe­rung vor, wes­halb sich der deut­sche Un­ter­neh­mer dort für um­satz­steu­er­li­che Zwecke re­gis­trie­ren und seine De­kla­ra­ti­ons­pflich­ten erfüllen muss.

Hin­weis: Aus der Ver­wen­dung der in­folge der Re­gis­trie­rung in Großbri­tan­nien er­teil­ten Um­satz­steue­ri­den­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer und sog. EORI-Num­mer er­hof­fen sich die deut­schen Ex­por­teure eine ef­fi­zi­en­tere Zoll­ab­wick­lung, wo­bei der­zeit nicht ab­schließend ab­seh­bar ist, ob da­durch tatsäch­lich Verzöge­run­gen in der Zoll­ab­wick­lung ver­mie­den wer­den können.

Ne­ben der Um­satz­ver­steue­rung der Lie­fe­rung in Großbri­tan­nien löst die Lie­fe­rung dort auch Ein­fuhr­um­satz­steuer (so­wie ggf. Zoll­ab­ga­ben) aus. Un­ter­neh­mer, die in Großbri­tan­nien um­satz­steu­er­lich re­gis­triert sind, müssen je­doch zu kei­nem Zeit­punkt die bri­ti­sche Ein­fuhr­um­satz­steuer tatsäch­lich zah­len. Diese ist viel­mehr in der bri­ti­schen Um­satz­steu­er­vor­an­mel­dung an­zu­ge­ben, in de­ren Zeit­raum die Ein­fuhr statt­ge­fun­den hat. In ent­spre­chen­der Höhe steht ein ab­zieh­ba­rer Vor­steu­er­be­trag ge­genüber, so dass sich keine Zahl­last er­gibt, so­fern der Un­ter­neh­mer seine bri­ti­sche Um­satz­steue­ri­den­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer (so­wie EORI-Num­mer) in der Zol­lan­mel­dung an­gibt.

Hin­weis: Diese um­satz­steu­er­li­che und ein­fuhr­um­satz­steu­er­li­che Be­ur­tei­lung setzt aber be­son­dere An­ga­ben in der Rech­nung des deut­schen Un­ter­neh­mers vor­aus. Bei Ver­wen­dung des In­coterm® „DDP“ sollte dar­auf ge­ach­tet wer­den, dass so­wohl die deut­sche als auch die bri­ti­sche Um­satz­steue­ri­den­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer auf­geführt wer­den. Zu­dem muss auf die nach deut­schem Recht steu­er­freie Aus­fuhr­lie­fe­rung hin­ge­wie­sen wer­den. Da re­gelmäßig eine in Großbri­tan­nien steu­er­bare und steu­er­pflich­tige Leis­tung vor­liegt, ist zu­min­dest die nach bri­ti­schem Recht an­fal­lende Um­satz­steuer von der­zeit 20 % (in bri­ti­schen Pfund) aus­zu­wei­sen.

Wei­tere In­for­ma­tio­nen zur Ver­wen­dung des In­coterm® „DDP“ bei Lie­fe­run­gen ei­nes deut­schen Un­ter­neh­mers an Un­ter­neh­men in Großbri­tan­nien seit 1.1.2021 führen Fa­bian Wa­gen­blast und Tim Ru­di­sile, beide Se­nior Ma­na­ger bei Eb­ner Stolz in Stutt­gart, in ei­ner der nächs­ten Aus­ga­ben der Fach­zeit­schrift „Der Be­trieb“ aus.

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