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Implementierung aufsichtsrechtlicher Aspekte

Das re­gu­la­to­ri­sche Um­feld für In­sti­tute stellt lau­fend neue Her­aus­for­de­run­gen. Die zu­neh­mende Re­ge­lungs­dichte und -dy­na­mik ma­chen die auf­sichts­recht­li­chen Nor­men im­mer kom­ple­xer. Die Viel­zahl der Schrei­ben und Leitfäden der Auf­sicht bin­den mehr und mehr das Ver­wal­tungs­han­deln und las­sen im­mer we­ni­ger Aus­nah­men zu. Norm­ver­let­zun­gen fin­den eine ge­rin­gere To­le­ranz und müssen ver­mie­den wer­den.

Neue Sach­ver­halte und Rah­men­be­din­gun­gen sind da­her frühzei­tig auf un­ter­neh­mens­in­di­vi­du­elle An­pas­sungs­be­darfe zu ana­ly­sie­ren und Um­set­zungs­stra­te­gien zu ent­wi­ckeln. Wir un­terstützen Sie, zum Bei­spiel bei der

  • Um­set­zung der CRR und des no­vel­lier­ten KWG
  • Vor­be­rei­ten der Mi­FID II-Fähig­keit
  • Or­ga­ni­sa­tion der Com­pli­ance-Struk­tu­ren nach Ma­Comp
  • Um­set­zung der No­vel­lie­run­gen des Geldwäsche­ge­set­zes

Seit An­fang 2014 gilt ein neuer Re­gu­lie­rungs­rah­men im Ban­ken­auf­sichts­recht. Die Ca­pi­tal Re­qui­re­ments Re­gu­la­tion (CRR) und sie kon­kre­ti­sie­rende tech­ni­sche Stan­dards sind als EU-Ver­ord­nun­gen un­mit­tel­bar an­wend­bar, das Kre­dit­we­sen­ge­setz (KWG) enthält ergänzende Re­ge­lun­gen. Die geänder­ten Auf­sichts­an­for­de­run­gen wer­den seit­her durch eine Viel­zahl nur suk­zes­siv veröff­ent­lich­ter tech­ni­scher Stan­dards ständig wei­ter kon­kre­ti­siert. Gerne un­terstützen wir Sie bei der Um­set­zung und Aus­ge­stal­tung der neuen An­for­de­run­gen.

Implementierung aufsichtsrechtlicher Aspekte© Thinkstock

Mitte 2014 wurde die neue EU-Richt­li­nie Mi­FID (Mar­kets Fi­nan­cial In­stru­ments Di­rec­tive) zur wei­te­ren Har­mo­ni­sie­rung des eu­ropäischen Fi­nanz­mark­tes veröff­ent­licht. Die An­wen­dung von Mi­FID II wird nun um 1 Jahr ver­scho­ben und ist ab An­fang 2018 an­zu­wen­den. Die we­sent­li­chen Neue­run­gen des Re­form­pa­kets können in zwei The­men­ge­biete ein­ge­teilt wer­den. Zum einen soll der An­le­ger­schutz wei­ter gestärkt wer­den. Zum an­de­ren wird der Wert­pa­pier­han­del re­for­miert. Die Re­ge­lun­gen wer­den durch sog. Le­vel 2-Maßnah­men der ESMA ergänzt und kon­kre­ti­siert. Dazu hat die ESMA Ende 2014 ein um­fang­rei­ches Kon­sul­ta­ti­ons­pa­pier veröff­ent­licht. Die Neue­run­gen führen zu um­fas­sen­dem An­pas­sungs­be­darf bei den Wert­pa­pier­dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men. Zum einen sind die be­ste­hen­den Stra­te­gien im Wert­pa­pier­dienst­leis­tungs­ge­schäft zu hin­ter­fra­gen, zum an­de­ren müssen Auf­bau- und Ab­lauf­or­ga­ni­sa­tion an die Neue­run­gen an­ge­passt wer­den. Da­bei kann in fast al­len Be­rei­chen der Wert­schöpfungs­kette ei­nes Wert­pa­pier­dienst­leis­ters Hand­lungs­be­darf be­ste­hen. Ha­ben Sie schon eine Im­ple­men­tie­rungs­pla­nung er­stellt und den Pro­zess an­ge­stoßen? Wir ste­hen für Sie be­reit.

Die Präven­ti­onsmaßnah­men zur Geldwäsche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung sind we­sent­li­cher Be­stand­teil des Ri­si­ko­ma­nage­ments der In­sti­tute. Die re­gu­la­to­ri­schen Vor­ga­ben wur­den jüngst mehr­fach no­vel­liert, jüngst durch Min­dest­an­for­de­run­gen kon­kre­ti­siert und stel­len alle In­sti­tute vor um­fang­rei­che fach­li­che und kon­zep­tio­nelle An­for­de­run­gen. Mit den Neue­run­gen ist un­ver­meid­lich auch eine ge­stei­gerte ad­mi­nis­tra­tive und per­so­nelle Be­las­tung der zuständi­gen zen­tra­len Stelle ver­bun­den. Wir können Ih­nen hel­fen, die für Ihr Haus re­le­van­ten Re­ge­lun­gen um­zu­set­zen.

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