Neue Sachverhalte und Rahmenbedingungen sind daher frühzeitig auf unternehmensindividuelle Anpassungsbedarfe zu analysieren und Umsetzungsstrategien zu entwickeln. Wir unterstützen Sie, zum Beispiel bei der
- Umsetzung der CRR und des novellierten KWG
- Vorbereiten der MiFID II-Fähigkeit
- Organisation der Compliance-Strukturen nach MaComp
- Umsetzung der Novellierungen des Geldwäschegesetzes
Seit Anfang 2014 gilt ein neuer Regulierungsrahmen im Bankenaufsichtsrecht. Die Capital Requirements Regulation (CRR) und sie konkretisierende technische Standards sind als EU-Verordnungen unmittelbar anwendbar, das Kreditwesengesetz (KWG) enthält ergänzende Regelungen. Die geänderten Aufsichtsanforderungen werden seither durch eine Vielzahl nur sukzessiv veröffentlichter technischer Standards ständig weiter konkretisiert. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung und Ausgestaltung der neuen Anforderungen.

Mitte 2014 wurde die neue EU-Richtlinie MiFID (Markets Financial Instruments Directive) zur weiteren Harmonisierung des europäischen Finanzmarktes veröffentlicht. Die Anwendung von MiFID II wird nun um 1 Jahr verschoben und ist ab Anfang 2018 anzuwenden. Die wesentlichen Neuerungen des Reformpakets können in zwei Themengebiete eingeteilt werden. Zum einen soll der Anlegerschutz weiter gestärkt werden. Zum anderen wird der Wertpapierhandel reformiert. Die Regelungen werden durch sog. Level 2-Maßnahmen der ESMA ergänzt und konkretisiert. Dazu hat die ESMA Ende 2014 ein umfangreiches Konsultationspapier veröffentlicht. Die Neuerungen führen zu umfassendem Anpassungsbedarf bei den Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Zum einen sind die bestehenden Strategien im Wertpapierdienstleistungsgeschäft zu hinterfragen, zum anderen müssen Aufbau- und Ablauforganisation an die Neuerungen angepasst werden. Dabei kann in fast allen Bereichen der Wertschöpfungskette eines Wertpapierdienstleisters Handlungsbedarf bestehen. Haben Sie schon eine Implementierungsplanung erstellt und den Prozess angestoßen? Wir stehen für Sie bereit.
Die Präventionsmaßnahmen zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements der Institute. Die regulatorischen Vorgaben wurden jüngst mehrfach novelliert, jüngst durch Mindestanforderungen konkretisiert und stellen alle Institute vor umfangreiche fachliche und konzeptionelle Anforderungen. Mit den Neuerungen ist unvermeidlich auch eine gesteigerte administrative und personelle Belastung der zuständigen zentralen Stelle verbunden. Wir können Ihnen helfen, die für Ihr Haus relevanten Regelungen umzusetzen.