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Steuerberatung

Antidumpingzoll auf Stahlerzeugnisse aus Russland und der Türkei

Die Eu­ropäische Kom­mis­sion hat mit Wir­kung zum 12.08.2022 einen endgülti­gen An­ti­dum­ping­zoll auf die Ein­fuh­ren flach­ge­walz­ter Er­zeug­nisse aus Ei­sen, le­gier­tem oder nicht le­gier­tem Stahl mit Ur­sprung in Russ­land und der Türkei ein­geführt.

Die maßgeb­li­che An­ti­dum­ping­un­ter­su­chung wurde am 24.06.2021 durch die Eu­ropäische Kom­mis­sion auf An­trag vom Ver­band der Eu­ropäischen Stahl­her­stel­ler ein­ge­lei­tet. Im Er­geb­nis folgt nun die Einführung des An­ti­dum­ping­zolls mit der Durchführungs­ver­ord­nung (DVO) (EU) 2022/1395 vom 11.08.2022.

Be­trof­fen sind flach­ge­walzte Ei­sen- und Stahl­er­zeug­nisse aus dem Ka­pi­tel 72 der Kom­bi­nier­ten No­men­kla­tur (KN) mit Ur­sprung in Russ­land und der Türkei. Die Höhe des endgülti­gen An­ti­dum­ping­zoll­sat­zes wird abhängig vom Her­stel­ler der Ware be­stimmt und liegt zwi­schen 2,4 % und 37,4 %. Eine Auf­stel­lung der be­trof­fe­nen Her­stel­ler und zu­gehöri­gen Zollsätze, bspw. der endgültige An­ti­dum­ping­zoll­satz von 31,3 % auf Wa­ren des rus­si­schen Her­stel­lers „PAO Se­ver­stal“, so­wie eine Auf­lis­tung der KN-Num­mern der be­trof­fe­nen Pro­dukte, wie Stahl­ble­che und -bänder, fin­det sich in Ar­ti­kel 1 Ab­satz 1 und 2 der DVO (EU) 2022/1395.

Aus­ge­nom­mene von der Re­ge­lung sind Er­zeug­nisse aus nicht ros­ten­dem Stahl, aus Si­li­cium-Elek­tro­stahl und aus Schnell­ar­beits­stahl, so­wie nur warm- oder nur kalt­ge­walzte Er­zeug­nisse.

Hin­weis: Ei­nige Stahl­er­zeug­nisse sind nun so­wohl von den Schutzzöllen der DVO (EU) 2019/159 als auch von dem ein­geführ­ten An­ti­dum­ping­zoll be­trof­fen. Um eine gleich­zei­tige Er­he­bung zu ver­hin­dern, wird für die Dauer der gleich­zei­ti­gen An­wen­dung der Schutzzölle und der An­ti­dum­pingzölle die Er­he­bung der An­ti­dum­pingzölle aus­ge­setzt. Es wird nur der außer­halb des Kon­tin­gents an­wend­bare Zoll­satz der Schutzmaßnahme er­ho­ben. Im­por­teure von Stahl­er­zeug­nis­sen soll­ten da­her prüfen, ob und von wel­chen Maßnah­men sie be­trof­fen sind.

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