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Steuerberatung

Änderungen der „Arten des Geschäfts“ in Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen ab Anfang 2022

Auf­grund neuer Rechts­grund­la­gen auf eu­ropäischer Ebene hat das sta­tis­ti­sche Bun­des­amt (DE­STA­TIS) wich­tige Ände­run­gen für die An­mel­dung zur Außenhan­dels­sta­tis­tik veröff­ent­licht.

Da­nach er­ge­ben sich um­fang­rei­che Ände­run­gen ins­be­son­dere bei den Ar­ten des Ge­schäfts („AdG“ - Feld 24 in der Zol­lan­mel­dung). So wird bspw. beim endgülti­gen Kauf/Ver­kauf un­ter­schie­den, ob ein pri­va­ter Ver­brau­cher in­vol­viert ist. Aus die­sem Grund wird es für den endgülti­gen Kauf/Ver­kauf ab Ja­nuar 2022 zwei Co­die­run­gen ge­ben (Codes 11 und 12) statt wie bis­her nur einem Code. Wei­tere Ände­run­gen sind u.a. vor­ge­se­hen für den Ver­sand von Pro­ben und Miet­kauf-Ge­schäfte (Fi­nan­zie­rungs­lea­sing). Ein Leit­fa­den inkl. Kurzüber­sicht zu al­len Ände­run­gen ist auf In­ter­net­seite von DE­STA­TIS ab­ruf­bar.

Die Ände­run­gen tre­ten zwar ab dem 01.01.2022 in Kraft. Al­ler­dings wird die Um­stel­lung in AT­LAS vor­aus­sicht­lich erst zum 15.01.2022 um­ge­setzt. Bis da­hin können wei­ter die bis­her be­kann­ten Co­die­run­gen ver­wen­det wer­den.

Un­ter­neh­men soll­ten prüfen, ob sie von den Neue­run­gen be­trof­fen sind und sich dar­aus Ände­run­gen für den An­mel­de­pro­zess oder An­pas­sun­gen im ERP-Sys­tem er­ge­ben.

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