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Umsatzsteuer: Richtlinienkonforme Auslegung zulasten des Steuerpflichtigen

Mit Ur­teil vom 5.6.2014 (Az. V R 50/13) ver­sagte der BFH einem ausländi­schen Un­ter­neh­mer mit inländi­scher Zweig­nie­der­las­sung die Fest­set­zung von Vor­steuerüber­schüssen im Um­satz­steu­er­fest­set­zungs­ver­fah­ren und ver­wies ihn auf das (im Streit­fall wohl ver­fris­tete) Vor­steu­er­vergütungs­ver­fah­ren.

Nach Auf­fas­sung des BFH ist die De­fi­ni­tion des im Aus­land ansässi­gen Un­ter­neh­mers gemäß Art. 59 UStDV i.V.m. § 13b Abs. 4 UStG in der bis 2009 gel­ten­den Fas­sung EU-rechts­kon­form da­hin­ge­hend aus­zu­le­gen, dass ein im Aus­land ansässi­ger Un­ter­neh­mer auch dann ge­ge­ben ist, wenn er eine inländi­sche Zweig­nie­der­las­sung un­terhält, diese aber keine inländi­schen Umsätze be­wirkt. Man­gels Umsätze der Zweig­nie­der­las­sung im Streit­fall stand so­mit nur das Vor­steu­er­vergütungs­ver­fah­ren of­fen.

Hinweis

Seit 2010 ist der Be­griff des im Aus­land ansässi­gen Un­ter­neh­mers in § 13b Abs. 7 Satz 3 UStG (bzw. Satz 2 in der vor­ge­hen­den Fas­sung) in richt­li­ni­en­kon­for­mer Weise auf Be­triebsstätten (an­stelle von Zweig­nie­der­las­sun­gen) ohne Umsätze im In­land aus­ge­wei­tet.
An­ders als in den bis­he­ri­gen Fällen der feh­ler­haf­ten Um­set­zung von EU-Recht in na­tio­na­les Recht sieht der BFH bei der Aus­le­gung der De­fi­ni­tion des im Aus­land ansässi­gen Un­ter­neh­mers für Ver­an­la­gungs­zeiträume bis 2009 eine richt­li­ni­en­kon­forme Aus­le­gung zu Las­ten des Steu­er­pflich­ti­gen vor.

(Az. V R 50/13)

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