Die Finanzminister von Bund und Länder einigten sich am 9.5.2014 auf folgende Punkte:
- Der Strafzuschlag von derzeit 5 % ab einem hinterzogenen Steuerbetrag von 50.000 Euro soll angehoben werden auf: 10 % ab 25.000 Euro, 15 % ab 100.000 Euro und 20 % ab 1 Mio. Euro.
- Der Nacherklärungszeitraum soll von derzeit fünf auf zehn Jahre verlängert werden.
- Ebenso soll sich die Strafverfolgungsverjährung für Fälle der einfachen Steuerhinterziehung von fünf auf zehn Jahre verlängern.
- Die Zahlung der Hinterziehungssteuern von 6 % soll als weitere Voraussetzung der strafbefreienden Selbstanzeige aufgenommen werden.
Die Änderungen könnten bereits ab 1.1.2015 anzuwenden sein.