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Strafbefreiende Selbstanzeige

Die Fi­nanz­mi­nis­ter von Bund und Länder ei­nig­ten sich am 9.5.2014 auf Ände­run­gen bei der straf­be­frei­en­den Selbst­an­zeige. Da­mit dürfte die Zu­kunft der Selbst­an­zeige ge­si­chert sein. Die Rück­kehr in die Steu­er­ehr­lich­keit wird aber ab 1.1.2015 deut­lich be­schwer­li­cher und teu­rer.

Die Fi­nanz­mi­nis­ter von Bund und Länder ei­nig­ten sich am 9.5.2014 auf fol­gende Punkte:

  • Der Straf­zu­schlag von der­zeit 5 % ab einem hin­ter­zo­ge­nen Steu­er­be­trag von 50.000 Euro soll an­ge­ho­ben wer­den auf: 10 % ab 25.000 Euro, 15 % ab 100.000 Euro und 20 % ab 1 Mio. Euro.
  • Der Nach­erklärungs­zeit­raum soll von der­zeit fünf auf zehn Jahre verlängert wer­den.
  • Ebenso soll sich die Straf­ver­fol­gungs­verjährung für Fälle der ein­fa­chen Steu­er­hin­ter­zie­hung von fünf auf zehn Jahre verlängern.
  • Die Zah­lung der Hin­ter­zie­hungs­steu­ern von 6 % soll als wei­tere Vor­aus­set­zung der straf­be­frei­en­den Selbst­an­zeige auf­ge­nom­men wer­den.

Die Ände­run­gen könn­ten be­reits ab 1.1.2015 an­zu­wen­den sein.

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