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Regierungsentwurf zur Verschärfung der Selbstanzeige

Nach­dem sich die Ver­tre­ter von Bund und Ländern im Frühjahr auf Ver­schärfun­gen bei der straf­be­frei­en­den Selbst­an­zeige ge­ei­nigt und die Fi­nanz­mi­nis­ter diese am 9.5.2014 be­schlos­sen ha­ben, legte das BMF am 27.8.2014 den Re­fe­ren­ten­ent­wurf ei­nes Ge­set­zes zur Ände­rung der Ab­ga­ben­ord­nung und des Einführungs­ge­set­zes zur Ab­ga­ben­ord­nung vor. Den dar­auf ba­sie­ren­den Ge­setz­ent­wurf brachte das Bun­des­ka­bi­nett am 24.9.2014 in das Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren ein. Darin wird bekräftigt, dass die Steu­er­hin­ter­zie­hung kon­se­quent bekämpft und die Re­ge­lun­gen der straf­be­frei­en­den Selbst­an­zeige so­wie zum Ab­se­hen von Ver­fol­gung in be­son­de­ren Fällen aus die­sem Grund an­ge­passt wer­den sol­len. Der Re­gie­rungs­ent­wurf enthält u. a. fol­gende steu­er­li­che Re­ge­lun­gen bzw. Re­ge­lungs­be­rei­che:

  • steu­er­li­che An­lauf­hem­mung für nicht de­kla­rierte ausländi­sche Ka­pi­tal­erträge
  • An­pas­sung und Er­wei­te­rung der Sperrgründe bei der straf­be­frei­en­den Selbst­an­zeige
    - durch die Auf­nahme der Be­kannt­gabe der Prüfungs­an­ord­nung nur an den Begüns­tig­ten,
    - durch die Auf­nahme der Um­satz­steuer- und Lohn­steuer-Nach­schau,
    - durch die Ab­sen­kung der Be­trags­grenze auf 25 000 Euro,
    - durch die Auf­nahme der Re­gel­bei­spiele des § 370 Ab­satz 3 Satz 2 Num­mer 2 bis 5 AO
  • ge­setz­li­che Klar­stel­lung zur Be­sei­ti­gung be­ste­hen­der und prak­ti­scher Ver­wer­fun­gen im Be­reich der Um­satz­steuer-Vor­an­mel­dun­gen und der Lohn­steu­er­an­mel­dung
  • Auf­nahme der Hin­ter­zie­hungs­zin­sen als Tat­be­stands­vor­aus­set­zung für eine wirk­same straf­be­frei­ende Selbst­an­zeige so­wie
  • Staf­fe­lung des Zu­schlags in § 398a AO abhängig vom Hin­ter­zie­hungs­vo­lu­men (§ 398a AO).
Die er­ste Le­sung im Bun­des­tag ist am 6.11.2014, die er­ste Be­ra­tung im Bun­des­rat am 7.11.2014 vor­ge­se­hen. Die zweite und dritte Le­sung im Bun­des­rat soll am 5.12.2014 er­fol­gen und der Bun­des­rat wird dem Ge­setz bei planmäßigem Ver­lauf dann am 19.12.2014 seine Zu­stim­mung er­tei­len.

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