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Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Das Be­steue­rungs­ver­fah­ren soll mo­der­ni­siert wer­den - so das Ziel des Ge­setz­ge­bers in einem Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren, das sich auf der Ziel­ge­ra­den be­fin­det. Als Mit­tel dazu wird auf den verstärk­ten Ein­satz des elek­tro­ni­schem Da­ten­aus­tau­sches zwi­schen Fi­nanz­ver­wal­tung und Steu­er­pflich­ti­gen so­wie auf Da­ten­ver­ar­bei­tungs­tools ge­setzt.

Die Bun­des­re­gie­rung brachte am 9.12.2015 den Ent­wurf ei­nes Ge­set­zes zur Mo­der­ni­sie­rung des Be­steue­rungs­ver­fah­rens in das Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren ein.

Übersicht Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Da­mit sol­len u. a. die recht­li­chen Grund­la­gen für eine voll­au­to­ma­ti­sierte Steu­er­fest­set­zung ge­schaf­fen wer­den. Durch wei­tere Re­ge­lun­gen soll das Be­steue­rungs­ver­fah­ren ef­fek­ti­ver ge­stal­tet wer­den. Der Bun­des­tag wird vor­aus­sicht­lich am 12.5.2016 über den Ge­setz­ent­wurf be­schließen.

Mehr zum In­halt des Ge­setz­ent­wurfs fin­den Sie hier:

Im Rah­men der par­la­men­ta­ri­schen Be­ra­tun­gen zu die­sem Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren wurde aus den Rei­hen der CDU/CSU-Bun­des­tags­frak­tion ge­for­dert, fol­gende Maßnah­men zur Ver­ein­fa­chung des Be­steue­rungs­ver­fah­rens mit auf­zu­neh­men:

  • Über­nahme des han­dels­recht­li­chen Ak­ti­vie­rungs­wahl­rechts für Kos­ten der all­ge­mei­nen Ver­wal­tung so­wie Auf­wen­dun­gen für so­ziale Ein­rich­tun­gen des Be­triebs, für frei­wil­lige so­ziale Leis­tun­gen und für die be­trieb­li­che Al­ters­vor­sorge in die Steu­er­bi­lanz
  • Hin­weis: Eine sol­che ge­setz­li­che Re­ge­lung wäre zu begrüßen, da da­mit die Un­si­cher­heit hin­sicht­lich der steu­er­li­chen Her­stel­lungs­kos­ten­un­ter­grenze, die durch die mit den EStÄR 2012 geänderte, bis­lang aber nicht an­ge­wandte Re­ge­lung aus­gelöst wurde, fi­nal be­sei­tigt und ein Gleich­lauf mit der han­dels­recht­li­chen Her­stel­lungs­kos­ten­un­ter­grenze her­ge­stellt wer­den würde.
  • ver­bind­li­che Aus­kunft in­ner­halb von sechs Mo­na­ten
  • Ermögli­chung ei­ner elek­tro­ni­sche Ver­sen­dung von Steu­er­be­schei­ni­gun­gen für Ka­pi­tal­erträge
  • Verlänge­rung der Frist zur Mel­dung von Er­werbs­vorgängen und Grundstücks­verkäufen von zwei Wo­chen auf einen Mo­nat
  • ein­heit­li­che und be­fris­tete Ab­sen­kung des Zins­sat­zes für Steu­er­er­stat­tun­gen und Steu­er­nach­zah­lun­gen von 0,5 % auf 0,4 %
  • An­he­bung der um­satz­steu­er­li­chen Klein­be­trags­grenze von 150 Euro auf 400 Euro

Hinweis

Es bleibt ab­zu­war­ten, ob und in wel­chem Um­fang die vor­ge­nann­ten For­de­run­gen Ein­gang in das Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren fin­den. Dem Ver­neh­men nach be­steht der­zeit al­ler­dings keine Ei­nig­keit hin­sicht­lich der Frage der Ab­sen­kung des Zins­sat­zes.

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