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Aktuelles

Entwurf der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015

Das BMF veröff­ent­lichte am 24.4.2014 den Ent­wurf der Lohn­steuer-Ände­rungs­richt­li­nien 2015 (LStÄR 2015).

Darin sind u. a. fol­gende Ände­run­gen ent­hal­ten:

  • Vom Ar­beit­ge­ber während ei­ner be­ruf­li­chen Auswärtstätig­keit zur Verfügung ge­stellte Mahl­zei­ten sind nicht als Rei­se­kos­ten­vergütun­gen steu­er­frei. Viel­mehr ist die Steu­er­frei­heit von Ver­pfle­gungs­zu­schüssen auf die Ver­pfle­gungs­pau­scha­len be­grenzt.
  • Das un­ter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen be­ste­hende Wahl­recht der Be­wer­tung von Sach­bezügen nach § 8 Abs. 2 EStG oder § 8 Abs. 3 EStG wird in die Richt­li­nien auf­ge­nom­men.
  • Ge­schenke an ein­zelne Ar­beit­neh­mer anläss­lich ei­ner Be­triebs­ver­an­stal­tung mit einem Wert bis zu 60 Euro (statt bis­lang 40 Euro) können in die Ge­samt­kos­ten der Be­triebs­ver­an­stal­tung ein­be­zo­gen wer­den.
  • Ebenso wird die Frei­grenze für nicht als Ar­beits­lohn zu ver­steu­ernde Auf­merk­sam­kei­ten und Ar­beits­es­sen von 40 Euro auf 60 Euro erhöht.

Hinweis

Die im Ent­wurf ent­hal­te­nen Ände­run­gen sol­len beim Steu­er­ab­zug vom Ar­beits­lohn für Lohn­zah­lungs­zeiträume, die nach dem 31.12.2014 en­den, und für sons­tige Bezüge, die dem Ar­beit­neh­mer nach dem 31.12.2014 zu­fließen, an­zu­wen­den sein.
 
 

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