Darin sind u. a. folgende Änderungen enthalten:
- Vom Arbeitgeber während einer beruflichen Auswärtstätigkeit zur Verfügung gestellte Mahlzeiten sind nicht als Reisekostenvergütungen steuerfrei. Vielmehr ist die Steuerfreiheit von Verpflegungszuschüssen auf die Verpflegungspauschalen begrenzt.
- Das unter bestimmten Voraussetzungen bestehende Wahlrecht der Bewertung von Sachbezügen nach § 8 Abs. 2 EStG oder § 8 Abs. 3 EStG wird in die Richtlinien aufgenommen.
- Geschenke an einzelne Arbeitnehmer anlässlich einer Betriebsveranstaltung mit einem Wert bis zu 60 Euro (statt bislang 40 Euro) können in die Gesamtkosten der Betriebsveranstaltung einbezogen werden.
- Ebenso wird die Freigrenze für nicht als Arbeitslohn zu versteuernde Aufmerksamkeiten und Arbeitsessen von 40 Euro auf 60 Euro erhöht.
Hinweis
Die im Entwurf enthaltenen Änderungen sollen beim Steuerabzug vom Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31.12.2014 enden, und für sonstige Bezüge, die dem Arbeitnehmer nach dem 31.12.2014 zufließen, anzuwenden sein.