Bereits im Juli 2013 wurde der Entwurf eines Anwendungsschreibens zum neuen steuerlichen Reisekostenrecht bekannt. Das BMF veröffentlichte nun die endgültige Fassung (Schreiben vom 30.9.2013, Az. IV C 5 - S 2353/13/10004). Im Vergleich zum Entwurfsschreiben wurden noch zahlreiche Änderungen vorgenommen.
Das BMF setzt sich in dem Schreiben intensiv mit der Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte auseinander und verdeutlicht seine Auffassung anhand zahlreicher Beispiele. Weiterer Schwerpunkt des Schreibens ist die steuerliche Erfassung der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Mahlzeiten während einer Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers.