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Aktuelles

Annäherung der Parteien bei der Erbschaftsteuerreform

Zur Klärung der un­ter­schied­li­chen Po­si­tio­nen von Bun­des­tag und Bun­des­rat zur Erb­schaft­steu­er­re­form konn­ten Ver­tre­ter von CDU/CSU und SPD laut Pres­se­in­for­ma­tio­nen am 11.2.2016 einen vorläufi­gen Kon­sens er­zie­len, der al­ler­dings in der Folge aus Rei­hen der CSU als nicht weit­ge­hend ge­nug be­ur­teilt wurde.

So­mit ist wei­ter­hin noch nicht ab­seh­bar, wann und mit wel­chen Mo­di­fi­ka­tio­nen das Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren zur Erb­schaft­steu­er­re­form fort­geführt wird. Al­ler­dings drängt die Zeit, da das BVerfG zur Neu­re­ge­lung der als ver­fas­sungs­wid­rig be­ur­teil­ten erb­schaft­steu­er­li­chen Re­ge­lun­gen eine Frist bis 30.6.2016 ge­setzt hat.

Laut Pres­se­ver­laut­ba­run­gen be­inhal­tet der der­zei­tige Stand der Kom­pro­misslösung, der - wie ein­gangs erwähnt - in die­ser Form noch nicht fi­nal von der CSU mit­ge­tra­gen wird, u.a.

  • ein Bei­be­hal­ten des Ver­wal­tungs­vermögens­ka­ta­logs zur Ab­gren­zung von begüns­tig­ten und nicht begüns­tig­ten Vermögen, wo­bei hier Mo­di­fi­ka­tio­nen vor­ge­se­hen sind so­wie die Einführung ei­ner im To­des­fall gel­ten­den In­ves­ti­ti­ons­klau­sel,
  • eine Ein­schränkung des sog. Ab­schmelz­mo­dells, das bei Er­werb von Be­triebs­vermögen über 26 Mio. Euro statt der Ver­scho­nungs­be­darfsprüfung gewählt wer­den kann,
  • die Einführung ei­nes Vorab-Ab­schlags von ma­xi­mal 30 % für Fa­mi­li­en­un­ter­neh­men statt der Ver­dop­pe­lung der Auf­griffs­grenze von 26 auf 52 Mio. Euro,
  • eine An­pas­sung des Ka­pi­ta­li­sie­rungs­fak­tors im ver­ein­fach­ten Er­trags­wert­ver­fah­ren, was zu nied­ri­gen Un­ter­neh­mens­wer­ten als nach der­zei­ti­ger Be­rech­nung führen würde,
  • eine Er­wei­te­rung der Stun­dungs­re­ge­lun­gen.
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