Die Umsetzung des entsprechenden EU-Rechts würde aber auch zu einer deutlichen Verschärfung der Regelungen führen.
Mehr dazu lesen Sie in unserer Broschüre.
Die Regelungen des § 50d Abs. 3 EStG zur Verhinderung des Missbrauchs von Abkommensvorteilen (Anti-Treaty-Shopping-Regelungen) sollen überarbeitet werden. Dazu enthält der von der Bundesregierung am 20. Januar 2021 beschlossene Entwurf eines Abgeltungsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntlModG) einen Vorschlag, der den Vorgaben des EU-Rechts entspricht.
Die Umsetzung des entsprechenden EU-Rechts würde aber auch zu einer deutlichen Verschärfung der Regelungen führen.
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