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Aktuelles

Verabschiedung eines Entwurfs der Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Anwendung von IFRS

IDW ERS HFA 2 n.F.

Der Haupt­fach­aus­schuss (HFA) des IDW hat am 07.09.2011 den Ent­wurf ei­ner Neu­fas­sung der IDW Stel­lung­nahme zur Rech­nungs­le­gung ver­ab­schie­det: Ein­zel­fra­gen zur An­wen­dung von IFRS (IDW ERS HFA 2 n.F.). Die Kom­men­tie­rungs­frist en­det am 29.02.2012.

Ab­schnitt 6.4 des Ent­wurfs enthält Ausführun­gen zur Dar­stel­lung von Verände­run­gen des Plan­vermögens nach IAS 19 in der Ka­pi­tal­fluss­rech­nung. Der HFA emp­fiehlt u.a., die Ein­brin­gung von Zah­lungs­mit­teln oder Zah­lungs­mit­teläqui­va­len­ten in den Fonds als "Cash­flows aus der be­trieb­li­chen Tätig­keit" zu klas­si­fi­zie­ren.

Die Deut­sche Prüfstelle für Rech­nungs­le­gung (DPR) hat dem IDW im Ja­nuar 2012 mit­ge­teilt, dass sie in die­sem Fall eine Zu­ord­nung zu den "Cash­flows aus der be­trieb­li­chen Tätig­keit" als zwin­gend an­sieht. Eine ab­wei­chende Dar­stel­lung wird von der DPR als feh­ler­haft be­ur­teilt.

Nach Ab­lauf der Kom­men­tie­rungs­frist zu IDW ERS HFA 2 n.F. wird sich der HFA mit den ein­ge­gan­ge­nen Ände­rungs- und Ergänzungs­vor­schlägen be­fas­sen und da­bei auch die Auf­fas­sung der DPR zur Dar­stel­lung von Verände­run­gen des Plan­vermögens in der Ka­pi­tal­fluss­rech­nung dis­ku­tie­ren.

Quelle: IDW-Ak­tu­ell vom 25.01.2012$(Lehttp://www.idw.de/idw/por­tal/d614890:

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