Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat am 07.09.2011 den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung verabschiedet: Einzelfragen zur Anwendung von IFRS (IDW ERS HFA 2 n.F.). Die Kommentierungsfrist endet am 29.02.2012.
Abschnitt 6.4 des Entwurfs enthält Ausführungen zur Darstellung von Veränderungen des Planvermögens nach IAS 19 in der Kapitalflussrechnung. Der HFA empfiehlt u.a., die Einbringung von Zahlungsmitteln oder Zahlungsmitteläquivalenten in den Fonds als "Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit" zu klassifizieren.
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat dem IDW im Januar 2012 mitgeteilt, dass sie in diesem Fall eine Zuordnung zu den "Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit" als zwingend ansieht. Eine abweichende Darstellung wird von der DPR als fehlerhaft beurteilt.
Nach Ablauf der Kommentierungsfrist zu IDW ERS HFA 2 n.F. wird sich der HFA mit den eingegangenen Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen befassen und dabei auch die Auffassung der DPR zur Darstellung von Veränderungen des Planvermögens in der Kapitalflussrechnung diskutieren.
Quelle: IDW-Aktuell vom 25.01.2012$(Lehttp://www.idw.de/idw/portal/d614890: )$