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Unternehmensteuerreformgesetz passiert Bundestag und Bundesrat

Nach­dem der im No­vem­ber 2012 an­ge­ru­fene Ver­mitt­lungs­aus­schuss am 12.12.2012 sein Er­geb­nis vor­legte und eine Ab­stim­mung in 2012 we­gen ver­fah­rens­recht­li­cher Verzöge­rung nicht mehr möglich war, be­schloss der Bun­des­tag erst am 17.1.2013 das Un­ter­neh­men­steu­er­re­form­ge­setz. Der Bun­des­rat stimmte am 1.2.2012 zu. So­bald das for­melle Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren ab­ge­schlos­sen ist, kann das Ge­setz in Kraft tre­ten.

We­sent­li­che In­halte des Ge­set­zes sind

  • Ände­run­gen bei der er­trag­steu­er­li­chen Or­gan­schaft,
  • Aus­wei­tung des Ver­lustrück­trags,
  • Ver­ein­fa­chung und Ver­ein­heit­li­chung des Rei­se­kos­ten­rechts.

Ein­zel­hei­ten zum In­halt des Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren können Sie der fol­gen­den Über­sicht ent­neh­men.
 

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