Nachdem der im November 2012 angerufene Vermittlungsausschuss am 12.12.2012 sein Ergebnis vorlegte und eine Abstimmung in 2012 wegen verfahrensrechtlicher Verzögerung nicht mehr möglich war, beschloss der Bundestag erst am 17.1.2013 das Unternehmensteuerreformgesetz. Der Bundesrat stimmte am 1.2.2012 zu. Sobald das formelle Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, kann das Gesetz in Kraft treten.
Wesentliche Inhalte des Gesetzes sind
- Änderungen bei der ertragsteuerlichen Organschaft,
- Ausweitung des Verlustrücktrags,
- Vereinfachung und Vereinheitlichung des Reisekostenrechts.
Einzelheiten zum Inhalt des Gesetzgebungsverfahren können Sie der folgenden Übersicht entnehmen.