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Bundeskabinett beschießt Gesetzentwurf zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie

Am 22.1.2020 hat die Bun­des­re­gie­rung den Ent­wurf ei­nes Ge­set­zes zur wei­te­ren Um­set­zung der Trans­pa­renz­richt­li­nie-Ände­rungs­richt­li­nie im Hin­blick auf ein ein­heit­li­ches elek­tro­ni­sches For­mat für Jah­res­fi­nanz­be­richte, kurz ESEF, be­schlos­sen.

Mit Wir­kung zum 1.1.2020 müssen be­stimmte Ka­pi­tal­markt­un­ter­neh­men ihre Jah­res­fi­nanz­be­richte in einem ein­heit­li­chen eu­ropäischen elek­tro­ni­schen For­mat (Eu­ro­pean Sin­gle Elec­tro­nic For­mat, kurz ESEF) er­stel­len (siehe dazu no­vus Juli 2019, S. 2). Die ent­spre­chen­den For­mat­vor­ga­ben wur­den von der Eu­ropäischen Kom­mis­sion ver­bind­lich fest­ge­legt. Da­mit soll die Be­richt­er­stat­tung zum Nut­zen von Emit­ten­ten, An­le­gern und zuständi­gen Behörden ver­ein­facht und die Zugäng­lich­keit, Ana­lyse so­wie Ver­gleich­bar­keit der in einem Jah­res­fi­nanz­be­richt ent­hal­te­nen Rech­nungs­le­gungs­un­ter­la­gen er­leich­tert wer­den.

Die Neu­re­ge­lun­gen ver­pflich­ten die be­trof­fe­nen Ka­pi­tal­markt­un­ter­neh­men, ihre Jah­res- und Kon­zern­ab­schlüsse so­wie ihre Lage- und Kon­zern­la­ge­be­richte elek­tro­ni­sch in die­sem ESEF-For­mat of­fen­zu­le­gen.

Hinweis

Die neuen For­mat­vor­ga­ben sol­len erst­mals auf Jah­res- und Kon­zern­ab­schlüsse so­wie Lage- und Kon­zern­la­ge­be­richte an­zu­wen­den sein, die für das nach dem 31.12.2019 be­gin­nende Ge­schäfts­jahr auf­ge­stellt wer­den.

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