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Steuerberatung

Teilentgeltlichen Übertragung eines Wirtschaftsguts - noch ungeklärt

Wie ist der Ge­winn aus der teil­ent­gelt­li­chen Über­tra­gung ei­nes Wirt­schafts­guts aus dem Ein­zel­be­triebs­vermögen ei­nes Ge­sell­schaf­ters in das Ge­samt­hands­vermögen der Per­so­nen­ge­sell­schaft zu er­mit­teln? Die er­hoffte Klärung durch den Großen Se­nat des BFH ist aus­ge­blie­ben.

Der X. Se­nat des BFH legte dem Großen Se­nat des BFH mit Be­schluss vom 27.10.2015 (Az. X R 28/12, BStBl. II 2016, S. 81) die Rechts­frage zur Ent­schei­dung vor, wie bei teil­ent­gelt­li­cher Über­tra­gung ei­nes Wirt­schafts­guts aus einem Ein­zel­be­triebs­vermögen ei­nes Mit­un­ter­neh­mers in das Ge­samt­hands­vermögen ei­ner Mit­un­ter­neh­mer­schaft (§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG) die Höhe ei­nes even­tu­el­len Ge­winns aus dem Über­tra­gungs­vor­gang zu er­mit­teln ist.

Kon­kret wollte der X. Se­nat des BFH die Klärung darüber her­beiführen, ob ent­spre­chend der Auf­fas­sung der Fi­nanz­ver­wal­tung nach der sog. stren­gen Tren­nungs­theo­rie die teil­ent­gelt­li­che Über­tra­gung in ein voll un­ent­gelt­li­ches und ein voll ent­gelt­li­ches Ge­schäft mit an­tei­li­ger Buch­wert­zu­ord­nung auf­zu­tei­len ist, was stets zu einem ge­wis­sen Ge­winn­rea­li­sie­rungs­be­trag führt. Der IV. Se­nat des BFH wen­det hin­ge­gen die sog. mo­di­fi­zierte Tren­nungs­theo­rie an, wo­nach bei ei­ner teil­ent­gelt­li­chen Über­tra­gung mit einem Ent­gelt bis zur Höhe des ge­sam­ten Buch­werts des über­tra­ge­nen Wirt­schafts­guts keine Ge­winn­rea­li­sie­rung an­zu­neh­men ist (BFH-Ur­teil vom 19.9.2012, Az. IV R 11/12, BFH/NV 2012, S. 1880). Der X. Se­nat des BFH folgt hin­ge­gen der Ver­wal­tungs­auf­fas­sung und präfe­riert die An­wen­dung der stren­gen Tren­nungs­theo­rie.

Da je­doch das Fi­nanz­amt in dem der Vor­lage zu­grun­de­lie­gen­den Re­vi­si­ons­ver­fah­ren dem Be­geh­ren der Kläger ab­ge­hol­fen hat, wurde das Re­vi­si­ons­ver­fah­ren so­wie das beim Großen Se­nat geführte Vor­la­ge­ver­fah­ren ohne Ent­schei­dung über die Rechts­frage be­en­det (BFH-Be­schluss vom 30.10.2018, Az. GrS 1/16).

Hinweis

Es bleibt so­mit ab­zu­war­ten, ob die Fi­nanz­ver­wal­tung wei­ter­hin an der stren­gen Tren­nungs­theo­rie festhält oder sich - wie aus der Ab­hilfe im zu­grun­de­lie­gen­den Ver­fah­ren ge­fol­gert wer­den könnte - der mo­di­fi­zier­ten Tren­nungs­theo­rie annähert.

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