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Stellungnahme des IDW zu den geplanten Änderungen im UStAE zur umsatzsteuerlichen Organschaft

Schreiben des IDW vom 28.02.2012

Die ge­plan­ten Ände­run­gen im UStAE zur um­satz­steu­er­li­chen Or­gan­schaft sind Ge­gen­stand ei­ner Stel­lung­nahme des IDW ge­genüber dem BMF. Nach An­sicht des IDW dürfen zum Be­weis der tatsäch­li­chen Be­herr­schung der Toch­ter­ge­sell­schaft kei­nes­falls Ein­zel­nach­weise darüber ver­langt wer­den, dass die Mut­ter­ge­sell­schaft An­wei­sun­gen zur Ausübung der lau­fen­den Ge­schäftstätig­keit er­teilt hat, wenn die Or­gan­ge­sell­schaft ihre Ge­schäfte of­fen­sicht­lich im In­ter­esse des Or­ganträgers ausübt.

Außer­dem sollte eine or­ga­ni­sa­to­ri­sche Ein­glie­de­rung auch in den Fällen be­ste­hen, in de­nen ein Mit­ar­bei­ter des Or­ganträgers als Ge­schäftsführer der Or­gan­ge­sell­schaft ein­ge­setzt wird, so­fern die­ser je­der­zeit (auch ge­gen sei­nen Wil­len) als Ge­schäftsführer ab­be­ru­fen wer­den kann. Dass er auch Lei­tungs­auf­ga­ben beim Or­ganträger ausüben muss, ist nach An­sicht des IDW nicht er­for­der­lich.

Wei­tere Be­den­ken äußert das IDW ge­gen das ge­ne­relle Schrift­for­mer­for­der­nis bei in­sti­tu­tio­nell ab­ge­si­cher­ten un­mit­tel­ba­ren Ein­griffsmöglich­kei­ten als schwächste Form der or­ga­ni­sa­to­ri­schen Ein­glie­de­rung; in sol­chen Kon­stel­la­tio­nen kommt es nur dar­auf an, mit ei­ner zi­vil­recht­lich wirk­sa­men Ver­ein­ba­rung das Letz­tent­schei­dungs­recht des Or­ganträgers si­cher­zu­stel­len.

Quelle: IDW-Ak­tu­ell vom 02.03.2012

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