Wenngleich der Gesetzgeber im Jahr 2014 relativ verhalten war, ergeben sich zu Silvester dennoch zahlreiche Änderungen, die im Jahresabschluss bzw. in der Steuererklärung für 2014 zu berücksichtigen sind oder die noch kurzfristigen Handlungsbedarf hervorrufen.
So wirken sich geplante Steuergesetzänderungen ab 1.1.2014 auf die Arbeitnehmerbesteuerung aus. Betriebsveranstaltungen dürften in weit mehr Fällen zu lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn führen. Geldgutscheine werden voraussichtlich aus dem Anwendungsbereich der 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge herausgenommen. Arbeitgeber sollten sich darauf frühzeitig einstellen und ggf. ihre Entlohnungsmodelle anpassen.
Bei geplanten Immobilieninvestitionen in Nordrhein-Westfalen oder im Saarland lohnt sich eine Verwirklichung noch in 2014, soll doch in beiden Bundesländern der Grunderwerbsteuersatz spürbar von 5 % auf 6,5 % angehoben werden.
Angesichts der zum 17.12.2014 angekündigten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Verfassungskonformität des Erbschaftsteuergesetzes stellt sich die Frage, ob Übertragungen von Betriebsvermögen noch in Kürze umgesetzt werden können, um von den derzeit noch geltenden Begünstigungen zu profitieren. Auch lohnt sich unter dem Aspekt der Mitte nächsten Jahres anstehenden Änderung des Erbrechts ein kritischer Blick auf die testamentarischen oder erbvertraglichen Regelungen, da im Falle des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers im Ausland - Stichwort Ruhestand im sonnigen Süden - ggf. ausländisches Erbrecht zur Anwendung kommt.
Unternehmer sollten aber auch weitere, zum Jahreswechsel zu erwartende Änderungen im Blick haben, wie etwa die Anwendung des Teilabzugsverbots auf Darlehen eines zu mehr als 25 % beteiligten Gesellschafters an seine Kapitalgesellschaft, sofern die vereinbarten Darlehenskonditionen nicht fremdüblich sind.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses und des Anhangs könnten sich durch die vorgesehene Anhebung der Schwellenwerte für die Klassifizierung kleiner, mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften sowie gleichgestellter Personengesellschaften für deutlich mehr Unternehmen Erleichterungen ergeben. Dies könnte sich bereits für das Wirtschaftsjahr 2014 auswirken.

Zu diesen und zahlreichen weiteren Änderungen und Entwicklungen finden Sie in dem in Kürze im Stollfuß Verlag erscheinenden Ratgeber
„Änderungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht 2014/2015“
ausführliche Informationen. Weiter werden sich daraus ergebende Handlungsempfehlungen kompakt und praxisorientiert dargestellt. Abgerundet wird das Werk durch eine Bewertung der Steuer- und Wirtschaftspolitik durch den BDI.
Hinweis
Der Ratgeber kann voraussichtlich ab Anfang Dezember 2014 unter www.stollfuss.de bezogen werden.