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Neue EU-Erbrechtsverordnung: Werden alte Testamente ungültig?

Die neue EU-Er­brechts­ver­ord­nung wurde am 17. Au­gust 2015 wirk­sam und soll die Ab­wick­lung von Erbfällen für EU-Bürger ver­ein­fa­chen. Kniff­lig wird es je­doch, wenn deut­sche Bürger im EU-Aus­land le­ben. Denn dann greift das Er­brecht des je­wei­li­gen Lan­des.

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