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Steuerberatung

Nachfolgeplanung

Im Laufe Ih­res Le­bens ha­ben Sie sich mit Ih­rem Un­ter­neh­men oder Ih­rer be­ruf­li­chen Tätig­keit ein Vermögen auf­ge­baut, das auf Dauer er­hal­ten und ge­mehrt wer­den soll. Doch wer kommt, wenn Sie ge­hen? Wer lang­fris­tig denkt, plant die Nach­folge in sei­nem Un­ter­neh­men und in sein Vermögen schon frühzei­tig mit ein.

Die rich­tige Nach­fol­ge­pla­nung ist eine stra­te­gi­sche Her­aus­for­de­rung für ein Un­ter­neh­men und eine sehr persönli­che An­ge­le­gen­heit. Für das Un­ter­neh­men muss der ge­eig­nete Nach­fol­ger iden­ti­fi­ziert wer­den. Auch die Über­tra­gung von Pri­vat­vermögen muss op­ti­mal ge­stal­tet sein. Nur dann wird den in­di­vi­du­el­len fa­miliären und un­ter­neh­me­ri­schen Bedürf­nis­sen aus­rei­chend Rech­nung ge­tra­gen. Da­bei kommt es nicht nur auf die rich­ti­gen recht­li­chen, steu­er­li­chen, fi­nan­zi­el­len und be­triebs­wirt­schaft­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen an - auch fa­miliäre und zwi­schen­mensch­li­che Ge­sichts­punkte neh­men in der Pla­nung einen großen Raum ein. Auf Grund un­se­rer um­fang­rei­chen prak­ti­schen Er­fah­rung in er­folg­rei­chen Vermögens­nach­fol­gen verfügen wir ne­ben der er­for­der­li­chen fach­li­chen Ex­per­tise über die Sen­si­bi­lität und das not­wen­dige Fin­ger­spit­zen­gefühl, um diese sehr persönli­chen Fra­gen für Sie op­ti­mal zu lösen. Ver­trauen und Ver­trau­lich­keit sind hier obers­tes Ge­bot: des­halb steht Ih­nen vom ers­ten Ge­spräch bis zum endgülti­gen Ab­schluss der Vermögens­nach­folge der­selbe Ex­perte un­se­res Hau­ses zur Seite. Bei Be­darf zieht Ihr persönli­cher An­sprech­part­ner Ex­per­ten aus den Dis­zi­pli­nen Wirt­schaftsprüfung, Rechts- oder Un­ter­neh­mens­be­ra­tung hinzu.

Staffelläufer© Thinkstock

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Vermögens­nach­folge zu Leb­zei­ten
  • Un­ter­neh­mens­nach­folge bei­spiels­weise durch Schen­kung, Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gung, Ver­kauf etc. so­wie Durchführung be­glei­ten­der Um­struk­tu­rie­rungsmaßnah­men
  • Tes­ta­ments­ge­stal­tung - Über­tra­gun­gen von To­des we­gen
  • Un­ter­neh­mens­be­wer­tun­gen
  • Im­mo­bi­li­en­be­wer­tun­gen
  • Tes­ta­ments­voll­stre­ckung
  • Si­che­rung des Fa­mi­li­en­vermögens über Fa­mi­li­en­stif­tun­gen
  • Ein­schal­tung ge­meinnützi­ger Stif­tun­gen
  • Nach­fol­ge­pla­nun­gen mit Aus­lands­be­zug
  • Vor­sor­ge­voll­mach­ten und Pa­ti­en­ten­verfügun­gen
  • Über­wa­chung von Fris­ten und Ge­stal­tun­gen
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