EuGH zur Aufteilung von Beherbergungsdienstleistungen befragt
In drei Fällen reicht der BFH Fragen beim EuGH ein, um die Vereinbarkeit der nationalen Regel, die eine Aufteilung der umsatzsteuerlich begünstigten Beherbergungsdienstleistungen (7 % Steuersatz) von den damit verbundenen Nebenleistungen verlangt, mit den EU-Rechtsvorschriften überprüfen zu lassen. ...lesen Sie mehr