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JUVE AWARDS 2021: Ebner Stolz gewinnt in der Kategorie „Kanzlei des Jahres für den Mittelstand“

Bei den JUVE Awards 2021 in der Al­ten Oper in Frank­furt wurde Eb­ner Stolz als „Kanz­lei des Jah­res für den Mit­tel­stand“ aus­ge­zeich­net. Die bun­des­weit ver­tre­tene Full-Ser­vice-Kanz­lei im Wirt­schafts­recht hat in den letz­ten Jah­ren den Be­reich der Rechts­be­ra­tung stark aus­ge­baut und hat die Aus­zeich­nung nach erst­ma­li­ger No­mi­nie­rung ver­lie­hen be­kom­men.

Aus­schlag­ge­bend für die Preis­ver­lei­hung war das über­durch­schnitt­li­che Wachs­tum der Rechts­be­ra­tung von Eb­ner Stolz. Dies hat dazu geführt, dass die Rechts­anwälte von Eb­ner Stolz bun­des­weit im­mer stärker wahr­ge­nom­men wer­den. Da­bei ha­ben sie ins­be­son­dere in den Be­rei­chen Trans­ak­ti­ons­be­ra­tung, Re­struk­tu­rie­rung und IT-Recht ge­punk­tet. Aber auch im Ge­sell­schafts­recht, im Ar­beits­recht so­wie in den Be­rei­chen Im­mo­bi­lien und Health­care so­wie im Wirt­schafts- und Steu­er­straf­recht konn­ten sich die Anwälte im Markt eta­blie­ren.

Das Leis­tungs­spek­trum von Eb­ner Stolz be­schränkt sich aber nicht auf das Wirt­schafts­recht. Durch die enge Zu­sam­men­ar­beit mit Ex­per­ten aus den Be­rei­chen Wirt­schaftsprüfung, Steuer- und Un­ter­neh­mens­be­ra­tung lie­fert das Un­ter­neh­men ganz­heit­li­che Lösun­gen für mit­telständi­sche Un­ter­neh­men.

„Diese Aus­zeich­nung ist ein sehr großer Er­folg für un­sere Ar­beit. Wir freuen uns sehr, dass un­ser mul­ti­dis­zi­plinärer Be­ra­tungs­an­satz und ins­be­son­dere die sehr po­si­tive Ent­wick­lung des Rechts­be­rei­ches am Markt wahr­ge­nom­men und gewürdigt wer­den“, freut sich Dr. Jörg R. Ni­ckel, Rechts­an­walt, Steu­er­be­ra­ter und Part­ner am Kölner Stand­ort von Eb­ner Stolz. „Der Juve Award „Kanz­lei des Jah­res für den Mit­tel­stand“ gibt ge­nau wie­der, wofür wir ste­hen: denn wir be­ra­ten mit un­se­rem mul­ti­dis­zi­plinären Be­ra­tungs­an­satz mit­telständi­sche Un­ter­neh­men in all ih­ren Be­lan­gen auf höchs­tem Ni­veau.“

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