Im Roundtable-Gespräch geben drei KollegInnen von Ebner Stolz Einblicke in ihre Karriere in der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung.
Vertragsänderungen wegen behördlicher Covid-19 Anordnungen
Die Verbreitung der Rechtsansicht der Beklagten, sie könne die Vertragslaufzeit um den Zeitraum der behördlichen Schließung des Fitnessstudios wegen Covid-19 Anordnungen verlängern oder verschieben, stellt keine unwahre Angabe i.S.d. § 5 I 2 Fall 1 UWG dar und es handelt sich darüber hinaus auch nicht um eine sonstige zur Täuschung geeignete Angabe i.S.d. § 5 I 2 Fall 2 UWG. ...lesen Sie mehr