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Eine große Herausforderung: Die neue Grundsteuer kommt!

Die Grund­steu­er­re­form stellt so­wohl Un­ter­neh­men als auch Pri­vat­per­so­nen mit Grundbe­sitz vor große Her­aus­for­de­run­gen. Für die ab 2025 an­zu­wen­den­den neuen Re­geln der Grund­steuer müssen auf den 01.01.2022 rund 36 Mio. Grundstücke neu be­wer­tet wer­den – mit Be­wer­tungs­me­tho­den, die sich je nach Bun­des­land teil­weise er­heb­lich un­ter­schei­den. Ne­ben dem 2019 ver­ab­schie­de­ten sog. Bun­des­mo­dell wird es auf­grund der ge­setz­lich vor­ge­se­he­nen Länderöff­nungs­klau­sel un­ter­schied­li­che Aus­ge­stal­tun­gen in ein­zel­nen Bun­des­ländern ge­ben. Das be­deu­tet, dass je nach Bun­des­land un­ter­schied­li­che Da­ten zu er­he­ben sind, die für die bis­he­ri­gen Ein­heits­wert­erklärun­gen bis­lang nicht benötigt wur­den.

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