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Rechtsberatung

Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns

Zum 01.10.2022 gilt in Deutsch­land ein ge­setz­li­cher Min­dest­lohn von 12 Euro brutto pro Stunde.

Der Bun­des­tag be­schloss am 03.06.2022 das „Ge­setz zur Erhöhung des Schut­zes durch den ge­setz­li­chen Min­dest­lohn un zu Ände­run­gen im Be­reich der ge­ringfügi­gen Be­schäfti­gung“, das der Bun­des­rat am 10.06.2022 bil­ligte.

Die ge­setz­li­che Fest­le­gung des Min­dest­lohns auf 12 Euro zum 01.10.2022 weicht vom übli­chen Erhöhungs­ver­fah­ren ab: Ei­gent­lich schlägt die so ge­nannte Min­dest­lohn­kom­mis­sion, in der Ge­werk­schaf­ten und Ar­beit­ge­ber ver­tre­ten sind, re­gelmäßig An­pas­sun­gen am Min­dest­lohn vor, die dann durch Rechts­ver­ord­nung um­ge­setzt wer­den.

Hin­weis: Bis­her lag der Min­dest­lohn bei 9,82 Euro, zum 01.07.2022 steigt er tur­nusmäßig auf 10,45 Euro. Ein­ma­lig zum Ok­to­ber 2022 wird er nun per Ge­setz auf 12 Euro an­ge­ho­ben. Zukünf­tige An­pas­sun­gen wer­den dann wie­der auf Vor­schlag der Min­dest­lohn­kom­mis­sion er­fol­gen.

Die An­he­bung des Min­dest­lohns wirkt sich auch auf die ge­ringfügig ent­lohnte Be­schäfti­gung, sog. Mi­ni­jobs oder 450-Euro-Jobs aus. Da­mit eine Wo­chen­ar­beits­zeit von zehn Stun­den zum Min­dest­lohn möglich ist, wird die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro erhöht. Sie passt sich künf­tig glei­tend an.

Die Höchst­grenze für sog. Midi-Jobs im Überg­angs­be­reich steigt von der­zeit 1.300 Euro auf 1.600 Euro mo­nat­lich. Da­mit sol­len so­zi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tige Be­schäftigte mit ge­rin­gem Ar­beits­ent­gelt stärker als bis­her ent­las­tet wer­den.

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