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Unsere Rechtsberatung

Im­mo­bi­li­en­recht oder doch lie­ber Un­ter­neh­mens­trans­ak­tio­nen? Ge­sell­schafts­recht oder Schwer­punkt auf Um­struk­tu­rie­run­gen? Bei Eb­ner Stolz können Sie einen bun­ten Strauß an wirt­schafts­recht­li­chen The­men­ge­bie­ten ken­nen­ler­nen. Die ein­zel­nen Teams in der Rechts­be­ra­tung ha­ben un­ter­schied­li­che Tätig­keits­schwer­punkte, so dass Sie stets einen Über­blick über die un­ter­schied­li­chen Fa­cet­ten un­se­rer Be­ra­tungstätig­kei­ten er­hal­ten und sich das Grundrüstzeug für eine Tätig­keit als um­fas­sen­der Be­ra­ter des Mit­tel­stan­des an­eig­nen können, be­vor Sie den für Sie rich­ti­gen Weg ein­schla­gen. Ihr Herz schlug schon im­mer für das Ar­beits­recht und dies ist das Rechts­ge­biet Ih­rer Wahl? Auch gut: dann star­ten Sie in dem Ar­beits­recht-Team durch und be­ar­bei­ten schwer­punktmäßig ar­beits­recht­li­che Fra­ge­stel­lun­gen.

In je­dem Fall ha­ben Sie eine enge An­bin­dung an ein Team mit er­fah­re­nen Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen, wel­che Sie zu Be­ginn Ih­rer an­walt­li­chen Tätig­keit so­wohl in fach­li­cher wie auch in or­ga­ni­sa­to­ri­scher und persönli­cher Hin­sicht un­terstützen und Ih­nen mit Rat und Tat zur Seite ste­hen. Ne­ben der Er­stel­lung von Gut­ach­ten zu kom­ple­xe­ren Fra­ge­stel­lun­gen, wird ein wei­te­rer Schwer­punkt Ih­rer Tätig­keit in der Ge­stal­tungs­be­ra­tung lie­gen. Hier sind Sie von der Ent­wick­lung der op­ti­ma­len Struk­tur in en­ger Ab­stim­mung mit den Kol­le­gen der Steu­er­be­ra­tung, Wirt­schaftsprüfung und Un­ter­neh­mens­be­ra­tung über die Ge­stal­tung und Ver­hand­lung der Verträge bis zum Ab­schluss der Trans­ak­tion eng ein­ge­bun­den.

Ne­ben der Wei­ter­ent­wick­lung und Pra­xis­er­pro­bung Ih­rer fach­li­chen Ex­per­tise le­gen wir großen Wert dar­auf, dass Sie Ihre Ideen und Ver­bes­se­rungs­vor­schläge in den Ar­beits­all­tag bei Eb­ner Stolz ein­brin­gen. Auch Gu­tes kann man im­mer bes­ser ma­chen, da­her sa­gen Sie uns, wo Sie Op­ti­mie­rungs­be­darf se­hen und wel­che As­pekte ggf. noch nicht hin­rei­chend berück­sich­tigt sind. Hierfür sind auch, aber nicht aus­schließlich, die re­gelmäßigen Feed­back­ge­spräche da, die als 360°-Ge­spräche kon­zi­piert sind. Feed­back ist al­ler­dings keine Sa­che des Ka­len­ders, son­dern ein ste­ti­ger Aus­tausch zwi­schen Kol­le­gen.

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