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Ebner Stolz Taxomat: Nutzer favorisieren Familiensplitting

  • Ehe­gat­ten­split­ting wird dem mo­der­nen Fa­mi­li­en­bild nicht mehr ge­recht
  • Stärkere Berück­sich­ti­gung von Kin­dern
  • We­nig Re­form­be­reit­schaft bei den Par­teien
Stutt­gart, 7. Sep­tem­ber 2017 - Das seit 1958 weit­ge­hend un­berührt ge­blie­bene Ehe­gat­ten­split­ting wird dem mo­der­nen Fa­mi­li­en­bild nicht mehr ge­recht. Trotz „Ehe für alle“ ha­ben an­dere Le­bens­for­men, etwa Al­lein­er­zie­hende oder un­ver­hei­ra­tete Paare mit Kin­dern das Nach­se­hen. „Mit dem Eb­ner Stolz Ta­xo­mat woll­ten wir wis­sen, ob das herkömm­li­che Ehe­gat­ten­split­ting heute aus Bürger­sicht noch seine Be­rech­ti­gung hat“, erläutert Dr. Chris­toph Ep­pin­ger, Wirt­schaftsprüfer und Part­ner bei Eb­ner Stolz in Stutt­gart. „In mei­ner Si­tua­tion als Fa­mi­li­en­va­ter, der zu­dem mit ei­ner Steu­er­be­ra­te­rin in ei­ner „Wil­den Ehe“ lebt, ist dies natürlich auch pri­vat ein Thema, das wir Zu­hause dis­ku­tie­ren“, be­tont Ep­pin­ger sein persönli­ches In­ter­esse.

Wie funktioniert der Taxomat?

Der Eb­ner Stolz Ta­xo­mat funk­tio­niert ähn­lich wie der Wahl-O-Mat; er be­schränkt sich al­ler­dings auf den steu­er­li­chen Be­reich. Der Ta­xo­mat kon­zen­triert sich auf die sechs Par­teien, die Po­ten­zial ha­ben, in den Bun­des­tag ein­zu­zie­hen. An­hand von drei­zehn Fra­gen wird die Par­teipräfe­renz zu steu­er­li­chen The­men ana­ly­siert - eine da­von be­zieht sich auf das Ehe­gat­ten­split­ting.

Ehegattensplitting beflügelte die Alleinverdienerehe

Zu Be­ginn der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land wur­den Frauen, die in einem frem­den Be­trieb be­schäftigt wa­ren, in­di­vi­du­ell be­steu­ert. Dem­ge­genüber un­ter­la­gen Ehe­frauen, die in dem­sel­ben Be­trieb wie ihr Ehe­mann ar­bei­te­ten, selbständig oder frei­be­ruf­lich tätig wa­ren, der Zu­sam­men­ver­an­la­gung. Diese un­ter­schied­li­che Be­steue­rung von Ehe­frauen - je nach Art der Be­schäfti­gung - be­wer­tete das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt sei­ner­zeit als Ver­stoß ge­gen Art. 6 GG - den Schutz von Ehe und Fa­mi­lie. Dar­auf­hin wurde 1958 das sog. Ehe­gat­ten­split­ting ein­geführt, also die Zu­sam­men­ver­an­la­gung von Ehe­part­nern mit dem sog. Split­ting­ta­rif. „Dies beflügelte das da­mals herkömm­li­che Fa­mi­li­en­bild der sog. Al­lein­ver­die­ner­ehe. Mit dem Ehe­gat­ten­split­ting sollte eine be­son­dere An­er­ken­nung der Funk­tion der Ehe­frau als Haus­frau und Mut­ter aus­ge­spro­chen wer­den“, be­en­det Ep­pin­ger sei­nen Blick in die Ver­gan­gen­heit.

Ehegattensplitting gilt seit 1958 weitgehend unverändert

Seit sei­ner Einführung ist das Ehe­gat­ten­split­ting trotz viel­fa­cher Kri­tik un­verändert ge­blie­ben. Im Mai 2013 ent­schied das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt, dass die Un­gleich­be­hand­lung von Ver­hei­ra­te­ten und gleich­ge­schlecht­li­chen Le­bens­part­nern hin­sicht­lich des Ehe­gat­ten­split­tings nicht mit dem all­ge­mei­nen Gleich­heits­satz gemäß Art. 3 GG ver­ein­bar ist. Nun­mehr gilt das Ehe­gat­ten­split­ting auch für Le­bens­part­ner­schaf­ten.

Doch - ist das Ehe­gat­ten­split­ting über­haupt noch zeit­gemäß? Der Fa­mi­li­en­va­ter als al­lei­ni­ger Ernährer gehört längst der Ver­gan­gen­heit an, Ehen wer­den ge­schie­den, Ehe­part­ner ver­wit­wen und ste­hen al­lein mit ih­ren Kin­dern da. Und viele Paare - auch mit Kin­dern - ent­schei­den sich für eine Fa­mi­lie ohne Trau­schein. Soll wirk­lich nur die wirk­sam ge­schlos­sene Ehe zum Steu­er­vor­teil führen - oder sollte das Split­ting nicht eher für Fa­mi­lien - also El­tern mit Kin­dern - zur An­wen­dung kom­men?

Zwei-Drittel-Mehrheit für Familiensplitting

67 % der mitt­ler­weile über 12.000 Nut­zer des Eb­ner Stolz-Ta­xo­ma­ten spra­chen sich für ein kin­der­freund­li­che­res „Ehe­gat­ten­split­ting“, also für ein Fa­mi­li­en­split­ting, aus. 26 % sind mit der ge­genwärti­gen Form des Ehe­gat­ten­split­tings zu­frie­den und 7 % neh­men eine neu­trale Hal­tung ein.

Kein klarer Reformwille bei den Parteien

Und wie stel­len sich die Par­teien zum Thema Split­ting? „Be­dau­er­li­cher­weise ist im Wahl­pro­gramm von CDU/CSU hierzu keine Aus­sage ent­hal­ten“, ana­ly­siert Ep­pin­ger, „und die FDP spricht sich so­gar klar für die Bei­be­hal­tung des Ehe­gat­ten­split­tings aus.“ SPD und Grüne wol­len das Ehe­gat­ten­split­ting bei­be­hal­ten. Al­ter­na­tiv soll ein Fa­mi­li­en­ta­rif oder ein Fa­mi­li­en­bud­get gewählt wer­den können. Auch die AfD tritt für die Ergänzung des Ehe­gat­ten­split­tings durch ein so­zial ge­rech­tes Fa­mi­li­en­split­ting ein. Noch wei­ter ge­hen die Lin­ken: Sie wol­len das Ehe­gat­ten­split­ting durch fa­mi­li­en­freund­li­che Steu­er­mo­delle er­set­zen. „Es bleibt der Wahl­aus­gang ab­zu­war­ten, aber viel Be­we­gung wird in die­ser Frage nicht zu er­war­ten sein“, resümiert Ep­pin­ger.

Pressekontakt

Dr. Ul­rike Höreth
Eb­ner Stolz
Kro­nen­straße 30
70174 Stutt­gart
Tel. +49 711 2049-1371
ul­rike.hoereth@eb­ner­stolz.de

Unternehmenskontakt

Dr. Chris­toph Ep­pin­ger
Eb­ner Stolz
Kro­nen­straße 30
70174 Stutt­gart
Tel.+49 711 2049-1409
chris­toph.ep­pin­ger@eb­ner­stolz.de

Über Ebner Stolz

Eb­ner Stolz ist eine der größten un­abhängi­gen mit­telständi­schen Be­ra­tungs­ge­sell­schaf­ten in Deutsch­land und gehört zu den Top Ten der Bran­che. Das Un­ter­neh­men verfügt über jahr­zehn­te­lange fun­dierte Er­fah­rung in Wirt­schaftsprüfung, Steu­er­be­ra­tung, Rechts­be­ra­tung und Un­ter­neh­mens­be­ra­tung. Die­ses breite Spek­trum bie­ten rund 1.300 Mit­ar­bei­ter in dem für sie ty­pi­schen mul­ti­dis­zi­plinären An­satz in al­len we­sent­li­chen deut­schen Großstädten und Wirt­schafts­zen­tren an. Als Marktführer im Mit­tel­stand be­treut das Un­ter­neh­men über­wie­gend mit­telständi­sche In­dus­trie-, Han­dels- und Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men al­ler Bran­chen und Größenord­nun­gen.

Länderüberg­rei­fende Prüfungs- und Be­ra­tungs­aufträge führt Eb­ner Stolz zu­sam­men mit Part­nern von Ne­xia In­ter­na­tio­nal durch, welt­weit ei­nes der zehn größten Netz­werke von Be­ra­tungs- und Wirt­schaftsprüfungs­un­ter­neh­men. Eb­ner Stolz ist über Ne­xia in über 115 Ländern mit mehr als 650 Büros ver­tre­ten.

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