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Ebner Stolz Taxomat: Keine Steuererhöhungen zur Rückführung der Staatsverschuldung

Auf­grund der Corona-Pan­de­mie wur­den vom deut­schen Staat hohe Aus­ga­ben zur Un­terstützung der Wirt­schaft ge­leis­tet. Da­mit konnte bis­her eine noch schlim­mere Wirt­schafts­krise mit Un­ter­neh­mens­in­sol­ven­zen und Ar­beits­platz­ver­lus­ten ver­mie­den wer­den. Durch eine stei­gende Impf­quote und In­zi­den­zen auf ge­genwärtig noch re­la­tiv nied­ri­gem Ni­veau be­steht Hoff­nung auf Nor­ma­lität. Nun stellt sich die Frage: Wie können die Las­ten der Pan­de­mie, kon­kret 200 Mrd. Euro, zurück­geführt wer­den?

Die Corona-Pan­de­mie und die Rückführung der da­mit ein­her­ge­hen­den Staats­ver­schul­dung ist ein zen­tra­les Thema der Bun­des­tags­wahl im Sep­tem­ber. Eb­ner Stolz be­fragt mit dem Ta­xo­mat die Nut­zer, ob sie Steu­er­erhöhun­gen zur Rückführung der Staats­ver­schul­dung befürwor­ten. Die Ant­wort der mehr als 6.800 Nut­zer ist ein­deu­tig: 75,85 % spre­chen sich ge­gen Steu­er­erhöhun­gen aus, 18,14 % sind dafür und 6,01 % ha­ben dazu keine endgültige Mei­nung.

Prof. Dr. Holger Jenzen, Steuerberater, Ebner Stolz, Kronenstraße 30, 70174 Stuttgart© Prof. Dr. Hol­ger Jen­zen, Steu­er­be­ra­ter und Part­ner bei Eb­ner Stolz in Stutt­gart

Wie funktioniert der Ebner Stolz Taxomat?

Der Eb­ner Stolz Ta­xo­mat funk­tio­niert im Grunde wie der Wahl-o-mat, be­schränkt sich aber auf den steu­er­li­chen Be­reich. Die Steu­er­ex­per­ten von Eb­ner Stolz ha­ben die Aus­sa­gen und For­de­run­gen der sechs Par­teien, die Po­ten­zial ha­ben, in den Bun­des­tag ein­zu­zie­hen, ana­ly­siert. Mit dem Ta­xo­mat können die Wähler ihre steu­er­li­chen Präfe­ren­zen in vier­zehn Fra­gen ganz ein­fach ana­ly­sie­ren.

Was sagen die Parteien dazu? Wie soll mit der Finanzierung der Corona-bedingten Mehrverschuldung umgegangen werden?

In­ner­halb der par­tei­po­li­ti­schen La­ger be­ste­hen konträre Auf­fas­sun­gen: von Steu­er­erhöhun­gen bis zur An­kur­be­lung der Wirt­schaft durch Steu­er­er­leich­te­run­gen. CDU und FDP spre­chen sich klar ge­gen Steu­er­erhöhun­gen aus. Die Union setzt auf eine Ge­gen­fi­nan­zie­rung durch Wirt­schafts­wachs­tum, sieht aber grundsätz­lich kei­nen Spiel­raum für Steu­er­sen­kun­gen. Die FDP spricht sich u. a. für eine Sen­kung der Un­ter­neh­mens­steu­er­last auf 25 % aus und er­hofft sich, da­mit Wirt­schafts­im­pulse zu set­zen, die letzt­lich zu mehr Steu­er­ei­nah­men führen sol­len.

SPD, Bünd­nis 90/Die Grünen und Linke se­hen da­ge­gen Steu­er­erhöhun­gen, hauptsäch­lich bei höheren Ein­kom­men, als Op­tion für die Rückführung der Staats­ver­schul­dung. Die Linke spricht sich zu­dem auch für eine höhere Steu­er­be­las­tung auf Un­ter­neh­mens­ge­winne aus. Die AfD hat zu die­sem Thema keine Stel­lung be­zo­gen.

Was der Königs­weg ist, ist schwer zu be­ur­tei­len. „Of­fen­sicht­lich ist, dass die Mehr­aus­ga­ben des Staa­tes ge­gen­fi­nan­ziert wer­den müssen. Fest steht auch, dass diese Last nicht aus­schließlich künf­ti­gen Ge­ne­ra­tio­nen auf­gebürdet wer­den darf. Wich­tig ist al­ler­dings, dass der nun wie­der an­lau­fende Mo­tor für Wachs­tum nicht durch über­bor­dende Steu­er­mehr­be­las­tun­gen ab­ge­dros­selt wird“, resümiert Prof. Dr. Hol­ger Jen­zen, Steu­er­be­ra­ter und Part­ner bei Eb­ner Stolz in Stutt­gart. Er setzt da­mit eher auf Wirt­schafts­wachs­tum als auf Steu­er­erhöhun­gen.

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