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Die E-Rechnungsverordnung - papierlose Abwicklung im öffentlichen Auftragswesen

E-Go­vern­ment und Di­gi­ta­li­sie­rung – nur zwei Schlag­worte in der di­gi­ta­len Agenda der Bun­des­re­gie­rung. Das Ge­setz über die elek­tro­ni­sche Rech­nungs­stel­lung im öff­ent­li­chen Auf­trags­we­sen wird als Mei­len­stein in der E-Go­vern­ment-Stra­te­gie be­zeich­net.

E-Go­vern­ment und Di­gi­ta­li­sie­rung – nur zwei Schlag­worte in der di­gi­ta­len Agenda der Bun­des­re­gie­rung. Das Ge­setz über die elek­tro­ni­sche Rech­nungs­stel­lung im öff­ent­li­chen Auf­trags­we­sen (BGBl. I 2017, S. 770) wird als Mei­len­stein in der E-Go­vern­ment-Stra­te­gie be­zeich­net.

Die E-Rechnungsverordnung - papierlose Abwicklung im öffentlichen Auftragswesen© Thinkstock

Am 6.9.2017 ver­ab­schie­dete das Bun­des­ka­bi­nett nun zusätz­lich die sog. E-Rech­nungs-Ver­ord­nung (E-Rech-VO). Diese sieht vor, dass in Zu­kunft Rech­nun­gen an Behörden und Ein­rich­tun­gen der Bun­des­ver­wal­tung wei­test­ge­hend elek­tro­ni­sch zu stel­len sind.

Trei­ber hin­ter die­sen Maßnah­men ist die am 26.5.2015 in Kraft ge­tre­tene EU-Richt­li­nie RL 2014/55/EU (EU-Richt­li­nie über die elek­tro­ni­sche Rech­nungs­stel­lung bei öff­ent­li­chen Aufträgen), wel­che die Kern­ele­mente und Eck­pfei­ler ei­ner elek­tro­ni­schen Rech­nungs­stel­lung (eRech­nung) bei öff­ent­li­chen Aufträgen fest­legt. Die Richt­li­nie sieht eine Ver­pflich­tung al­ler öff­ent­li­chen Auf­trag­ge­ber vor, elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen, die die in der Richt­li­nie dar­ge­stell­ten Vor­aus­set­zun­gen erfüllen, an­zu­neh­men und an­schließend zu ver­ar­bei­ten.

Rechnungsstellung

§ 3 Abs1. der E-Rech-VO sieht vor, dass nicht nur die öff­ent­li­che Hand eine elek­tro­ni­sche Rech­nung ent­ge­gen­neh­men muss. Darüber hin­aus wer­den Un­ter­neh­men, die für die öff­ent­li­che Hand Aufträge ausführen, ab 27.11.2020 ver­pflich­tet, die Rech­nung elek­tro­ni­sch zu er­stel­len und zu über­mit­teln.

XRechnung oder doch ZUGFeRD?

Ein we­sent­li­ches Kern­ele­ment der E-Rech-VO ist, dass die sog. XRech­nung als Stan­dard für die elek­tro­ni­sche Rech­nungs­stel­lung ge­genüber den öff­ent­li­chen Ver­wal­tun­gen ver­wen­det wer­den soll. Es han­delt sich hier­bei nicht um ein spe­zi­el­les For­mat, son­dern um ein se­man­ti­sches XML-ba­sier­tes Da­ten­mo­dell. XRech­nung wurde be­reits im Juni 2017 durch den IT-Pla­nungs­rat als maßgeb­lich für die Um­set­zung der o. g. EU-Richt­li­nie in Deutsch­land be­schlos­sen. Der IT-Pla­nungs­rat ist das we­sent­li­che po­li­ti­sche Steue­rungs­gre­mium von Bund und Ländern in Deutsch­land in Be­zug auf die In­for­ma­ti­ons­tech­nik.

Al­ler­dings wurde in der E-Rech-VO noch eine Hin­tertür of­fen­ge­las­sen, in­dem de­fi­niert wurde, dass auch ein an­de­rer Da­ten­aus­tausch­stan­dard ge­nutzt wer­den kann, so­fern die­ses den An­for­de­run­gen der eu­ropäischen Norm (CEN) an die elek­tro­ni­sche Rech­nungs­stel­lung ent­spricht.

Die Ver­ord­nung soll am 27.11.2018 für Bun­des­mi­nis­te­rien und Ver­fas­sungs­or­gane in Kraft tre­ten, für alle übri­gen Stel­len am 27.11.2019.

Be­reits An­fang Ok­to­ber 2017 ist öff­ent­lich be­kannt ge­ge­ben wor­den, dass das Bun­des­mi­nis­te­rium des In­nern (BMI) zu­sam­men mit der Freien Han­se­stadt Bre­men so­wie den Bun­desländern Nord­rhein-West­fa­len (NRW) und Rhein­land-Pfalz XRech­nung als Stan­dard für die eRech­nung ein­set­zen wer­den.

Was bedeutet dies nun für Unternehmen?

Für Un­ter­neh­men be­deu­tet dies, dass es ak­tu­ell ins­be­son­dere zwei we­sent­li­che For­men der Über­tra­gung von elek­tro­ni­schen Rech­nun­gen gibt. Ne­ben der XRech­nung schließt auch die E-Rech-VO an­dere Stan­dards nicht aus, falls diese den de­fi­nier­ten An­for­de­run­gen ent­spre­chen. So­mit ist auch der „Zen­trale User Guide des Fo­rums elek­tro­ni­sche Rech­nung Deutsch­land-For­mat“, kurz ZUG­FeRD, wei­ter­hin eine Möglich­keit. Al­ler­dings wird au­gen­schein­lich die XRech­nung durch die Bun­des­re­gie­rung ein­deu­tig fa­vo­ri­siert. 

Den­noch liegt ge­genwärtig bis­her kein klar de­fi­nier­tes Ver­fah­ren vor – da­her er­scheint es drin­gend not­wen­dig, dass in­ter­na­tio­nale bzw. EU-Nor­men de­fi­nie­ren, wel­che(r) Stan­dard(s) ge­nutzt wer­den können.

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