Die besondere Attraktivität einer Stiftung liegt in der Möglichkeit, ein vorhandenes Vermögen dauerhaft genau definierbaren Zwecken zu widmen. Auch wenn diese Zwecke mehrheitlich philanthropischer Natur sind, ist es nur verständlich, dass potentielle Stifter auch die eigenen Angehörigen abgesichert wissen möchten. Abhängig davon, wie ausgeprägt die Unterstützung der Angehörigen sein soll, ist zwischen einer Familienstiftung und einer gemeinnützigen Stiftung zu wählen. Gegen die Wahl einer Familienstiftung spricht dabei, dass diese neben der Körperschaft- und Gewerbesteuer auch alle 30 Jahre der Erbersatzsteuer unterliegt. Die Alternative einer gemeinnützigen Stiftung genießt dagegen weitgehende Steuerbefreiungen, allerdings sind der Unterstützung der Angehörigen Grenzen gesetzt. Wo diese Grenzen liegen, soll im Folgenden aufgezeigt werden.
- Aufsatz von RA/StB Dr. Jörg Sauer und Lisa Maria Schütz, Ebner Stolz Mönning Bachem, Stuttgart, im Stiftungsmagazin der BW Bank II/2012, S. 14 f. -