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Steuerberatung

Meldepflichten - und deren Nutzen für das Unternehmen

Steu­er­li­chen Ver­pflich­tun­gen nach­kom­men und da­bei noch einen Nut­zen für das ei­gene Un­ter­neh­men zie­hen. Dass es sich da­bei nicht um bloßes Wunsch­den­ken han­delt, da­von kann uns Herr Flo­rian Wie­be­cke, Glo­bal Head of Tax der Brück­ner Group, be­rich­ten.

Als in­ter­na­tio­nal agie­rende Un­ter­neh­mens­gruppe, die im Be­reich der Ver­pa­ckungs­tech­no­lo­gie und Ver­pa­ckungs­an­la­gen mit zu den welt­weit führen­den Ma­schi­nen­bau­er­un­ter­neh­men zählt, be­stand die Auf­gabe, Pro­zesse zu im­ple­men­tie­ren, um mit möglichst ge­rin­gem Ver­wal­tungs­auf­wand den Mit­tei­lungs­pflicht bei grenzüber­schrei­ten­den Steu­er­ge­stal­tun­gen (DAC 6) nach­zu­kom­men. Da diese Pflich­ten be­kann­termaßen nicht nur bei ag­gres­si­ven Ge­stal­tun­gen, son­dern auch bei kon­zernübli­chen Ver­ein­ba­run­gen, wie z. B. Dar­le­hen zwi­schen Kon­zern­mit­glie­dern grei­fen können, bleibt die Brück­ner-Gruppe von die­ser zusätz­li­chen, seit 1.7.2020 grei­fen­den Pflicht nicht ver­schont. Dr. Da­niel Zöller, Steu­er­be­ra­ter und Part­ner bei Eb­ner Stolz in Stutt­gart, er­ar­bei­tete zu­sam­men mit einem Team der Brück­ner-Gruppe, wie Mit­tei­lungs­pflich­ten möglichst frühzei­tig er­kannt und die­sen ef­fi­zi­ent mit den be­ste­hen­den IT-Tools im Un­ter­neh­men nach­ge­kom­men wer­den. Über die da­bei ge­won­ne­nen Er­kennt­nisse un­terhält sich Dr. Da­niel Zöller hier mit Flo­rian Wie­be­cke.

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Herr Wiebecke, was war der Treiber, das Thema Mitteilungspflichten bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen, kurz auch DAC 6, anzugehen?

We­sent­li­che Trei­ber wa­ren zum einen die be­ste­hende ge­setz­li­che Ver­pflich­tung, die Un­ter­neh­men keine Wahl lässt, und zum an­de­ren die Möglich­keit, einen wei­te­ren An­wen­dungs­fall auf­zu­set­zen für un­sere re­la­tiv junge Pro­zess- und Work­flow-Soft­ware, die wir in der Steu­er­ab­tei­lung nut­zen.

Wir haben uns erstmals bei den Vorgesprächen zu unserem DAC 6-Workshop zu den möglichen Mitteilungspflichten der Brückner Group ausgetauscht. Was war Ihre Erwartung an diesen Workshop? Und hat sich diese erfüllt?

Wich­tig für uns auf Man­dan­ten­seite wa­ren drei Dinge: Im Vor­der­grund stand, vom steu­er­li­chen Be­ra­ter fun­dierte Ein­schätzun­gen zu recht­li­chen Zwei­felsfällen zu er­hal­ten. Pro­fi­tie­ren zu können von Er­fah­run­gen aus an­de­ren Im­ple­men­tie­rungs­pro­jek­ten hatte eben­falls einen ho­hen Stel­len­wert. Drit­tens war für uns re­le­vant, eine Ab­si­che­rung darüber zu er­lan­gen, bei al­len Abwägun­gen und Pra­xis­taug­lich­keits­er­for­der­nis­sen möglichst keine we­sent­li­chen As­pekte beim pro­zes­sua­len Auf­bau zu über­se­hen. Das hat sich erfüllt.

Im Anschluss an den Workshop durften wir Sie auch bei der Erstellung einer DAC 6-Guideline für die Brückner Group unterstützen. Wie sind Sie konkret mit der Guideline und den Erkenntnissen aus dem Workshop umgegangen? Sehen Sie sich damit gewappnet, die Meldepflichten auch künftig voll und ganz erfüllen zu können?

Die bis­he­ri­gen Er­fah­run­gen sind hier po­si­tiv. Es hat sich die Ein­schätzung be­wahr­hei­tet, dass bei uns im Kon­zern nicht Mel­de­pflich­ten „en masse“ aus­gelöst wer­den, je­doch in­ner­halb des Kon­zerns statt­fin­dende Vorgänge durch­aus Mel­dun­gen auslösen, bei­spiels­weise Dar­le­hens­gewährun­gen oder Pa­tent­verkäufe. Die­sen können wir an­hand der Gui­de­line, den er­ar­bei­te­ten fach­be­reichsüberg­rei­fen­den Zuständig­kei­ten und dem in­ter­nen Schu­lungs­kon­zept gut nach­kom­men.

DAC 6-Meldungen lassen sich letztlich ohne Einsatz von IT-Hilfsmitteln nicht effizient erfüllen. Wie gehen Sie hier vor?

Nach­dem auf der einen Seite das for­male Rah­men­werk mit der Ana­lyse der In­ter­com­pany-Ge­schäfts­vorfälle so­wie der DAC 6-Gui­de­line nebst Zuständig­kei­ten und Schu­lun­gen ab­ge­steckt wurde, ha­ben wir großen Wert dar­auf ge­legt, den Pro­zess im lau­fen­den Be­trieb der Sach­ver­halts­er­mitt­lun­gen und -mel­dun­gen di­gi­tal und soft­ware­gestützt ab­zu­bil­den. Dies ma­chen wir mit der Soft­ware Si­gna­vio. Mit die­ser ha­ben wir für un­ser Tax Com­pli­ance Ma­nage­ment Sys­tem be­reits ge­ne­rell die steu­er­re­le­van­ten Pro­zesse und Vor­pro­zesse nach BPMN-No­ta­tion mo­del­liert. Dar­auf auf­bau­end bil­den wir re­le­vante Kon­troll­hand­lun­gen als Work­flow mit der Si­gna­vio Work­flow En­gine ab. In die­ses Sys­tem ha­ben wir die Sach­ver­halts­er­mitt­lung und -mel­dung in Sa­chen DAC 6 vollständig ein­ge­bet­tet.

Also keine Insellösung, sondern volle Integration in die bestehende Compliance-Systemlandschaft. Aber ist das eine One-Way-Lösung oder sehen Sie einen Mehrwert auch für Ihr Tax Compliance System?

Da­durch, dass die Mit­tei­lungs­pflicht nach DAC 6 ein An­wen­dungs­fall ist, der sich bei der Sach­ver­halts­er­mitt­lung gut soft­ware­gestützt ab­bil­den lässt, kann sie als Probe aufs Ex­em­pel in Sa­chen Ska­lier­bar­keit un­se­rer Tax Com­pli­ance Ma­nage­ment Land­schaft an­ge­se­hen wer­den. Das ist geglückt. Es wird je­doch nicht die letzte der­ar­tige Ver­pflich­tung ge­we­sen sein, der Un­ter­neh­men nach­zu­kom­men ha­ben wer­den.

Also kann weder das Thema Meldepflichten noch das Thema Tax Compliance Management System damit für die Brückner Group als abgeschlossen angesehen werden, sondern vielmehr als lernender Prozess? Lässt sich damit der Bürde DAC 6-Mitteilungspflichten doch noch etwas Positives abgewinnen?

Aus mei­ner Sicht stellt sich das Tax Com­pli­ance Setup in Un­ter­neh­men de­fi­ni­tiv als ler­nen­des Sys­tem, als le­ben­der Or­ga­nis­mus dar. Am Ho­ri­zont sind mit DAC 7 für Platt­form­be­trei­ber, den Ge­dan­ken der EU-Kom­mis­sion zu einem Pu­blic Coun­try-by-Coun­try-Re­por­ting oder der Pflicht zur Veröff­ent­li­chung der Steu­er­stra­te­gie bzw. des „Ap­proach to Tax“ wie in UK oder Po­len be­reits wei­tere ähn­lich ge­la­gerte An­for­de­run­gen für Un­ter­neh­men er­sicht­lich, ganz zu schwei­gen von dem OECD-Ver­hand­lun­gen zur Neu­ver­tei­lung von Be­steue­rungs­rech­ten an Markt­staa­ten und glo­ba­ler Min­dest­be­steue­rung. In Zu­kunft po­si­tiv für Un­ter­neh­men könn­ten Be­stre­bun­gen man­cher Länder zu „be­glei­ten­der Kon­trolle“, „Ho­ri­zon­tal Mo­ni­to­ring“ oder „Coope­ra­tive Com­pli­ance“ an­stelle re­gulärer nach­ge­la­ger­ter Be­triebsprüfun­gen sein. Um auf all das vor­be­rei­tet zu sein, ist die ins­be­son­dere pro­zes­suale Be­schäfti­gung mit DAC 6 ein re­le­van­ter Mo­sa­ik­stein.

Abschließend noch Ihre Einschätzung: werden Unternehmen durch die Mitteilungspflichten finanziell übermäßig belastet oder lässt sich das mit überschaubarem Aufwand in ein bestehendes Tax Compliance System einbetten?

Die Prak­ti­ka­bi­lität und Pra­xis­taug­lich­keit sind nach mei­nem Emp­fin­den sehr wich­tig. Natürlich stellt die Mit­tei­lungs­pflicht eine vor al­lem or­ga­ni­sa­to­ri­sche Be­las­tung für Un­ter­neh­men dar. Von der Po­li­tik wäre aus Stand­ort­ge­sichts­punk­ten wünschens­wert, im Ge­gen­zug zu der­ar­ti­gen Ver­schärfun­gen bei pflicht­be­wuss­ten Un­ter­neh­men auch Ver­ein­fa­chun­gen, z. B. in Be­triebsprüfun­gen, an­zu­stre­ben. Für Un­ter­neh­men wird wei­ter wich­tig blei­ben, ef­fi­zi­ente und di­gi­tal­gestützte Pro­zesse auch in der Steu­er­funk­tion aus­zu­bauen, um ak­tu­el­len und künf­ti­gen Her­aus­for­de­run­gen gut be­geg­nen zu können.

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