Am 6.4.2020 wurde für kleine und mittelständische Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern die Möglichkeit geschaffen, KfW-Schnellkredite für Anschaffungen und laufende Kosten zu beantragen. Die Besonderheit ist, dass die KfW diese Kredite mit einer Garantie des Bundes von 100 % absichert. Mit den KfW-Schnellkrediten hat die Bundesregierung auf Forderungen verschiedener Unternehmensverbände reagiert. Die Hausbanken waren wegen negativer Zukunftsaussichten und damit einhergehender fehlender Kreditwürdigkeit der antragstellenden Unternehmen teilweise nicht zur Übernahme des bislang verbleibenden Risikos von 10 % bereit gewesen und hatten Kreditzusagen für die bereits laufenden KfW-Corona-Hilfen versagt. Mit der vollständigen Risikoübernahme durch den Bund soll dieses Problem behoben werden.
Im Rahmen der Maßnahmen anlässlich des Teil-Lockdowns im November 2020 wurden die Kreditbedingungen für die Inanspruchnahme des Kfz-Schnellkredits nochmals verbessert. Nun können auch Unternehmen bis 10 Beschäftigte die Liquiditätshilfe nutzen. Konkret sind pro Unternehmensgruppe folgende Kredithöchstbeträge in Abhängigkeit der Beschäfigtenzahlen beim antragstellenden Unternehmen möglich:
- bis 10 Beschäftigte: 300.000 Euro
- mehr als 10 bis 50 Beschäftigten: 500.000 Euro
- mehr als 50 Beschäftigte: 800.000 Euro.
Der Kreditbetrag ist gedeckelt auf 25 % des Jahresumsatzes 2019 und wird nur Unternehmen gewährt, die bereits mindestens seit Januar 2019 am Markt sind und zuletzt Gewinne erwirtschaftet haben (entweder im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre). Der Zinssatz für die Schnellkredite beläuft sich aktuell auf 3 %, die Laufzeit der Schnellkredite beträgt zehn Jahre. Wegen der vollständigen Risikoübernahme durch die KfW entfällt eine Risikoprüfung seitens der Hausbank.