Die richtige Mischung an Personalmaßnahmen ist individuell für jedes einzelne Unternehmen zu ermitteln. Dabei sollten diese stets so gewählt und gestaltet werden, dass am Ende der Krise wieder regulär gearbeitet werden kann.
Folgende Bausteine sollten erwogen werden:
- Nutzung von Kurzarbeit
- Dosierte Aufstockung des KUG durch das Unternehmen
- Keine Verlängerung auslaufender Befristungen
- Reduzierung der Beschäftigung von Leiharbeiternehmern bzw. Kurzarbeit für Leiharbeitnehmer
- Einstellungsstopp
- Keine Nachbesetzung freiwerdender Stellen (durch Renteneintritt, Fluktuation)
- Kündigung von Mitarbeitern in der Probezeit
- Angebot flexibler Arbeitszeiten
- Kündigung von unvorteilhaften Tarifverträgen
- Abschluss eines Sanierungstarifvertrages
- Kürzung etwaiger Sonderzahlungen (13. Monatsgehalt / Urlaubsgeld)
Zudem dürfte es sinnvoll sein, ohnehin angedachte Strukturveränderungen im Blick zu behalten und konsequent umzusetzen.