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Steuerberatung

Übermittlung des CbCR per ELMA: Verlängerung der Übergangsfrist

Die Um­stel­lung der Über­mitt­lung von Coun­try-by-Coun­try-Re­ports über die Mas­sen­da­ten­schnitt­stelle ELMA greift erst später als zunächst an­gekündigt.

Bis­lang er­folgte die elek­tro­ni­sche Über­mitt­lung der Coun­try-by-Coun­try-Re­ports (CbCR) im XML-For­mat per De-Mail. Seit De­zem­ber 2018 konn­ten die Be­richte auch über die Mas­sen­da­ten­schnitt­stelle ELMA über­mit­telt wer­den. Dies sollte laut dem Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern (BZSt) ab 1.7.2019 ver­pflich­tend sein.

Mit Ver­weis auf tech­ni­sche Kom­pli­ka­tio­nen verlängert das BZSt die Überg­angs­frist nun bis 31.8.2019.

Hinweis

Wei­tere In­for­ma­tio­nen zur Über­mitt­lung des CbCR per ELMA ent­neh­men Sie bitte der Kurz­in­for­ma­tion des BZSt vom 28.6.2019.

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