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Steuerberatung

Brexit-Vorbereitung: EU-Kommission veröffentlicht Zoll-Leitfaden

In Vor­be­rei­tung auf den Brexit wird die EU-Kom­mis­sion ak­tiv und will be­trof­fene Un­ter­neh­men durch ge­zielte In­for­ma­tio­nen zum wei­te­ren Vor­ge­hen un­terstützen.

Als Hil­fe­stel­lung für eu­ropäische Un­ter­neh­men zur Vor­be­rei­tung auf den Brexit hat die EU-Kom­mis­sion eine „Brexit-Check­liste“ veröff­ent­licht und eine Web­site ein­ge­rich­tet, auf der die Kom­mis­sion prak­ti­sche Tipps und Emp­feh­lun­gen so­wie mögli­che Aus­wir­kun­gen für Un­ter­neh­men zu­sam­men­fasst.

Zunächst emp­fiehlt die EU-Kom­mis­sion al­len Un­ter­neh­men zu prüfen, ob sie im Ver­ei­nig­ten König­reich wirt­schaft­lich tätig sind oder Wa­ren durch das Ver­ei­nigte König­reich befördern oder von dort er­hal­ten. In die­sem Fall ist in einem ers­ten Schritt eine Re­gis­trie­rung des Un­ter­neh­mens bei der na­tio­na­len Zoll­behörde für den Han­del mit Drittländern not­wen­dig.

Des Wei­te­ren rät die EU-Kom­mis­sion den Un­ter­neh­men zu prüfen, ob sie über die not­wen­di­gen per­so­nel­len und tech­ni­schen Res­sour­cen und Ka­pa­zitäten so­wie zoll­recht­li­chen Be­wil­li­gun­gen verfügen, z. B. für die sog. be­son­dere Ver­wen­dung (La­ge­rung, Ver­ar­bei­tung etc.).

Um mögli­che Engpässe in der Lie­fer­kette nach dem Brexit zu ver­mei­den, emp­fiehlt die EU-Kom­mis­sion darüber hin­aus, frühzei­tig mit al­len Ge­schäfts­part­nern, wie Lie­fe­ran­ten, Ver­mitt­lern und Beförde­rern, über mögli­che Pro­bleme und Her­aus­for­de­run­gen zu spre­chen, um Lösun­gen zu er­ar­bei­ten.

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