deen

Branchen

Betriebswirtschaftliche und aufsichtsrechtliche Beratung

Nicht im­mer hat ein In­sti­tut die op­ti­male Größe, um alle Leis­tungs­be­rei­che ei­genständig ab­de­cken zu können. Der Rück­griff auf ex­terne Ka­pa­zitäten und Kom­pe­ten­zen leis­tet hier einen wich­ti­gen Bei­trag zur Scho­nung ei­ge­ner Res­sour­cen und zur Qua­litäts­si­che­rung.

Wir bie­ten Ih­nen:

  • Out­sour­cing von In­ter­ner Re­vi­sion, Mel­de­we­sen, Fi­nanz­buch­hal­tung als Voll- oder Teil­aus­la­ge­run­gen
  • Be­ra­tung beim Auf­bau von Pla­nun­gen und Con­trol­ling
  • Vor­be­rei­tung von Er­laub­nis­anträgen und Anträgen auf Er­laub­nis­er­wei­te­run­gen
  • Quick-Checks – Iden­ti­fi­zie­rung von Ver­bes­se­rungs­po­ten­tia­len im Ri­si­ko­ma­nage­ment und in den Kre­dit- und Wert­pa­pier­dienst­leis­tungs­pro­zes­sen
  • Qua­lity As­sess­ments - Durchführung von Qua­litäts­be­ur­tei­lun­gen der Pro­zesse der In­ter­nen Re­vi­sion
  • In­di­vi­du­elle Schu­lungs- und Fort­bil­dungs­an­ge­bote im auf­sichts­recht­li­chen Um­feld
  • (Prüfe­ri­sche) Be­ur­tei­lung von Ra­ting­kon­zep­ten
In der Fi­nanz­dienst­leis­tungs­bran­che ist eine pro­zes­sun­abhängige In­terne Re­vi­sion un­ver­zicht­bar. Die Bun­des­an­stalt für Fi­nanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (Ba­Fin) hat in den Min­dest­an­for­de­run­gen an das Ri­si­ko­ma­nage­ment (Ma­Risk) zu­dem spe­zi­elle Vor­ga­ben für die Aus­ge­stal­tung und Ar­beits­weise der In­terne Re­vi­sion ge­macht, die es zu be­ach­ten gilt. Die - je nach Be­triebsgröße teil­weise oder vollständige - Aus­la­ge­rung der Re­vi­si­onstätig­keit auf bran­chen­sach­verständige Wirt­schaftsprüfer ist gängige Pra­xis. Ein Mehr­wert er­gibt sich für die Un­ter­neh­mens­lei­tung dann, wenn sie auf eine leis­tungsfähige Re­vi­sion zu­grei­fen kann, die eine ri­si­ko­ori­en­tierte Über­wa­chung durchführt und breite Er­fah­rung ein­bringt. 

Wer in Deutsch­land Bank- oder Fi­nanz­dienst­leis­tun­gen er­brin­gen will, benötigt die Er­laub­nis der Ba­Fin. Der er­for­der­li­che Er­laub­nis­an­trag muss auch um­fas­sende Ge­schäfts­pla­nun­gen und or­ga­ni­sa­to­ri­sche Grund­la­gen ent­hal­ten. Hier gilt es, recht­zei­tig die Abläufe und Struk­tu­ren auf die neuen An­for­de­run­gen an­zu­pas­sen. Gerne be­rei­ten wir die Anträge für Sie oder mit Ih­nen vor.

Betriebswirtschaftliche Beratung und Aufsichtsrechtliche Beratung© Thinkstock

Die An­for­de­run­gen an die Sach­kunde von Mit­glie­dern der Auf­sichts- und Ver­wal­tungs­or­gane von In­sti­tu­ten ist in § 25d KWG ge­setz­lich ge­re­gelt. Der Nach­weis bzw. Er­werb der er­for­der­li­chen Sach­kunde von Man­datsträgern ist bei Man­datsüber­nahme als auch re­gelmäßig durch Wei­ter­bil­dung si­cher­zu­stel­len. Wir ent­wi­ckeln den in­di­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen ent­spre­chende Schu­lungs- und Fort­bil­dungs­an­ge­bote für Man­datsträger und Mit­ar­bei­ter der In­sti­tute als auch Grund­la­gen­se­mi­nare, wie bei­spiels­weise "CRR / KWG im Über­blick", "Bekämp­fung von Geldwäsche und Be­trugspräven­tion" oder "Li­qui­dität und Ver­schul­dung nach CRR".

nach oben