Mit der Neuregelung wird der Verbraucherschutz in Deutschland in einigen Bereichen gelockert, in anderen Bereichen verschärft.
Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften und Geschäften außerhalb des stationären Handels wird geändert. Künftig können Verbraucher auch bei fehlender oder unzutreffender Belehrung nur noch innerhalb von 12 Monaten und 14 Tagen vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Derzeit ist das Widerrufsrecht in solchen Fällen unbeschränkt. Zur Ausübung des Widerrufsrechts reicht die bloße Rücksendung der Ware nicht mehr aus. Vielmehr muss der Verbraucher gegenüber dem Händler eine Erklärung abgeben und die Kosten der Rücksendung tragen.
Strenger werden allerdings die Informationspflichten, die den Händlern auferlegt werden.
Zusatzkosten, die neben dem Kaufpreis per voreingestelltem Häkchen mitgeordert werden, wenn das Häkchen nicht entfernt wird, soll es nicht mehr geben. Vielmehr müssen solche Kosten ausdrücklich bestätigt werden.
Die Pressemitteilung des BMJ zum Gesetzentwurf finden Sie hier.
Zum Gesetzesentwurf geht es hier.