Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung von Dienstwagen und Elektrofahrrädern
Das BMF überarbeitet seine bisherige Verlautbarung zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer. Die neuen Regelungen sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Das Bayerische Landesamt für Steuern äußert sich zudem zur lohn- und umsatzsteuerlichen Behandlung der Überlassung und Übereignung von (Elektro-)Fahrrändern an Arbeitnehmer. ...lesen Sie mehr