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BMF zur lohnsteuerlichen Behandlung der Übernahme von Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium durch den Arbeitgeber

Schreiben des BMF vom 13.04.2012 - IV C 5 - S 2332/07/0001
Grundsätz­lich gehören nach § 19 Ab­satz 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 8 Ab­satz 1 EStG alle Ein­nah­men in Geld oder Gel­des­wert, die durch ein in­di­vi­du­el­les Dienst­verhält­nis ver­an­lasst sind, zu den Einkünf­ten aus nicht­selbständi­ger Ar­beit. Der BMF nimmt in sei­nem Schrei­ben vom 13.04.2012 nun Stel­lung dazu, in­wie­weit auch die Über­nahme von Stu­di­en­gebühren für ein be­rufs­be­glei­ten­des Stu­dium durch den Ar­beit­ge­ber einen zu ver­steu­ern­dern geld­wer­ten Vor­teil dar­stellt. 
Das Schrei­ben des BMF im Voll­text fin­den Sie hier.
23.04.2012 nach oben

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