Das BMF-Schreiben befasst sich mit folgenden Fragestellungen:
- Maßgeblich anzuwendendes Recht für die Rechnungserteilung
- Rechnungsangabe "Gutschrift"
- Rechnungsangabe "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers"
- Rechnungsangaben bei Sonderregelungen
- Gutschrift über eine sonstige Leistung im Sinne des § 3a Abs. 2 UStG