
StaRUG macht Liquiditätsplanung auch für kleinere und mittlere Unternehmen erforderlich
Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, kurz StaRUG sieht die Implementierung eines Systems zur Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements bei haftungsbeschränkten Unternehmen vor. Die bisher bereits an Aktiengesellschaften gerichtete Anforderung, bestandsgefährdende Risiken durch ein System zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement zu überwachen und zu managen, wurde damit auch für alle anderen haftungsbeschränkende Rechtsformen - und damit auch für KMU - kodifiziert. ...lesen Sie mehr