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Steuerberatung

Finale bei ATAD-Umsetzungsgesetz und Optionsmodell

Am 21.05.2021 hat der Bun­des­tag das ATAD-Um­set­zungs­ge­setz so­wie das Körper­schaft­steu­er­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz fi­nal be­schlos­sen. Den Be­schlüssen la­gen in bei­den Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren die durch die Emp­feh­lun­gen des Bun­des­tags-Fi­nanz­aus­schus­ses vom 19.05.2021 leicht mo­di­fi­zier­ten Ge­setz­entwürfe zu­grunde.

Mit dem ATAD-Um­set­zungs­ge­setz wird u. a. die im Außen­steu­er­ge­setz ge­re­gelte Hin­zu­rech­nungs­be­steue­rung um­fas­send mo­di­fi­ziert und die Vor­ga­ben zur Weg­zugs­be­steue­rung geändert. Zu­dem fin­det sich darin eine neue Re­ge­lung zur Be­gren­zung des Be­triebs­aus­ga­ben­ab­zugs bei Be­steue­rungs­in­kon­gru­en­zen. In dem nun vom Bun­des­tag be­schlos­se­nen Ge­setz ist eine gemäß den Emp­feh­lun­gen des Bun­des­tags-Fi­nanz­aus­schus­ses  im Ver­gleich zum Ge­setz­ent­wurf leicht mo­di­fi­zierte Ver­sion die­ser Neu­re­ge­lung ent­hal­ten. Auch wurde ent­spre­chend den Be­schluss­emp­feh­lun­gen im Be­reich der be­schränkt steu­er­pflich­ti­gen Einkünfte eine zusätz­li­che Re­ge­lung zu um­ge­kehrt hy­bri­den Recht­strägern auf­ge­nom­men.

Auch das Körper­schaft­steu­er­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz hat der Bun­des­tag in der punk­tu­ell durch die Be­schluss­emp­feh­lun­gen des Fi­nanz­aus­schus­ses mo­di­fi­zier­ten Fas­sung des Ge­setz­ent­wurfs an­ge­nom­men. Kern­ele­ment die­ses Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­rens ist die Einführung ei­nes Op­ti­ons­mo­dells für Per­so­nen­han­dels- und Part­ner­schafts­ge­sell­schaf­ten. Diese können künf­tig be­an­tra­gen, wie eine Körper­schaft be­steu­ert zu wer­den. Ba­sie­rend auf den Be­schluss­emp­feh­lun­gen wurde zu­letzt noch die Möglich­keit ergänzt, den An­trag zur Op­ti­ons­ausübung be­reits in 2021, spätes­tens aber einen Mo­nat vor Be­ginn des nächs­ten Wirt­schafts­jah­res, stel­len zu können. Da­mit können bei ent­spre­chen­der An­trag­stel­lung die Fol­gen der Op­ti­ons­ausübung be­reits in 2022 grei­fen.

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