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Rechtsberatung

Aktuelle Rechtsprechung zum Mindestlohn

Hier fin­den Sie die ak­tu­el­len Rechts­ent­wick­lun­gen zum Min­dest­lohn.

Transportgewerbe: Anwendbarkeit des MiLoG auf Transportunternehmen im EU-Ausland zweifelhaft

Das FG Ber­lin-Bran­den­burg hält es in sei­nem Be­schluss vom 7.2.2018 (Az. 1 V 1175/17, DStR 2018, S. 927) für ernst­lich zwei­fel­haft, ob die Pflicht zur Zah­lung ei­nes Min­dest­lohns gemäß § 20 Min­dest­lohn­ge­setz (Mi­LoG) auf ein im EU-Aus­land ansässi­ges Un­ter­neh­men der Trans­port- und Lo­gis­tik­bran­che ohne Nie­der­las­sung in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land und seine Ar­beit­neh­mer an­wend­bar ist. Da­mit wirft das Ge­richt die Frage auf, wer über­haupt un­ter den Be­griff der im In­land be­schäftig­ten Ar­beit­neh­mer im Sinne der Vor­schrift fällt.

Dem­ge­genüber ver­weist das FG Ba­den-Würt­tem­berg mit rechtskräfti­gem Be­schluss vom 28.7.2017 (Az. 11 V 2865/16) dar­auf, dass die Zoll­behörde zur Prüfung be­rech­tigt ist, ob in­ter­na­tio­nal tätige Lo­gis­tik­un­ter­neh­men ohne Sitz in Deutsch­land das Mi­LoG be­ach­ten. Es sei maßgeb­lich dar­auf ab­zu­stel­len, ob Ar­beit­neh­mer im In­land be­schäftigt wer­den.

Hinweis

Im Streit­fall habe die An­trag­stel­le­rin Ar­beit­neh­mer ent­we­der im grenzüber­schrei­ten­den Straßenver­kehr mit Be- oder Ent­la­dung in Deutsch­land oder im Ka­bo­ta­ge­ver­kehr ein­ge­setzt, wo­bei es sich je­weils nicht um reine Tran­sit­fahr­ten ge­han­delt habe.

Zeitungszusteller: Übergangsregelung verfassungsgemäß

Für Zei­tungs­zu­stel­ler be­steht nach dem Mi­LoG eine Überg­angs­re­ge­lung. Da­nach be­steht ein bis zum 31.12.2015 auf 75 % so­wie vom 1.1. bis 31.12.2016 auf 85% her­ab­ge­setz­ter und für das Jahr 2017 auf 8,50 Euro fest­ge­setz­ter ge­setz­li­cher Min­dest­lohn. Diese Überg­angs­re­ge­lung ist gemäß Ur­teil des BAG vom 25.4.2018 (Az. 5 AZR 25/17) ver­fas­sungs­gemäß. Ein Ver­stoß ge­gen den all­ge­mei­nen Gleich­heits­satz ver­moch­ten die Rich­ter nicht zu er­ken­nen.

Hinweis

Er­folgt die Zei­tungs­zu­stel­lung dau­er­haft in Nacht­ar­beit ha­ben die Zei­tungs­zu­stel­ler An­spruch auf einen Nacht­ar­beits­zu­schlag von 30 % des ih­nen je Ar­beits­stunde zu­ste­hen­den Min­dest­lohns, sollte nicht eine höhere Vergütung ver­ein­bart sein. Den im Streit­fall sei­tens des Ar­beit­ge­bers ge­zahl­ten Nacht­zu­schlag von 10 % auf den Min­dest­lohn hielt das BAG für nicht an­ge­mes­sen.

Prämien mindestlohnwirksam

Eine „Im­merda-Prämie“, die Be­schäftigte er­hal­ten, weil sie im Ab­rech­nungs­mo­nat durch­ge­hend ar­beitsfähig wa­ren, ist ge­eig­net, den An­spruch auf ge­setz­li­chen Min­dest­lohn zu erfüllen. Zu die­sem Er­geb­nis kam das BAG mit Ur­teil vom 8.11.2017 (Az. 5 AZR 692/16, DStR 2018, S. 930).

Hinweis

Glei­ches gelte für eine Prämie, der der Ar­beit­ge­ber Kraft­fah­rern für das Sau­ber­hal­ten ih­res Fahr­zeu­ges zahlt, so­wie für eine Leer­gutprämie in Be­zug auf den kor­rek­ten Um­gang mit von Kun­den zurück­zu­ge­be­nem Leer­gut.

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