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Bedeutung der Versicherungsteuer für die Finanzdienstleistungsbranche

Vor dem Hin­ter­grund der ak­tu­el­len Be­triebsprüfungs­pra­xis des BZSt hat sich die Ver­si­che­rung­steuer zu einem Prüfungs­be­reich mit ho­hem Ri­si­ko­po­ten­tial ent­wi­ckelt. Galt sie bis­lang als „Exo­ten­steuer“, wird sie nun ins­be­son­dere für Un­ter­neh­men der Fi­nanz­dienst­leis­tungs­bran­che ohne Be­zug zum klas­si­schen Ver­si­che­rungs­ge­schäft re­le­vant. Un­ter Umständen ge­winnt die Ver­si­che­rung­steuer auch für mit­telständi­sche Un­ter­neh­men an Be­deu­tung.

Teil des Ge­schäfts­mo­dells von Fi­nanz­dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men ist häufig die Ab­si­che­rung von fi­nan­zi­el­len bzw. sons­ti­gen wirt­schaft­li­chen Ri­si­ken. Die Frage, ob auf­grund die­ser Tätig­kei­ten ein Ver­si­che­rungs­verhält­nis vor­liegt, wird von der Fi­nanz­ver­wal­tung in Außenprüfun­gen zu­neh­mend be­jaht. Die ak­tu­elle Be­triebsprüfungs­pra­xis hin­ter­fragt da­bei den Be­griff der Ge­fah­ren­ge­mein­schaft als kon­sti­tu­ti­ves Ele­ment des Ver­si­che­rungs­verhält­nis­ses und stellt zu­dem in Frage, in­wie­weit die For­de­rungs­ab­si­che­rung ver­bun­den mit Zah­lungs­dienst­leis­tun­gen als un­selbstständige Ne­ben­leis­tung ver­si­che­rung­steu­er­lich un­be­acht­lich ist.

Dr. Sven Chris­tian Gläser und Dr. Chris­tian Stef­fens ana­ly­sie­ren in ih­rem Auf­satz „Ak­tu­elle Fra­gen in der ver­si­che­rung­steu­er­li­chen Be­triebsprüfungs­pra­xis“ der in der DStR 2022, Heft 14, S. 685ff. er­schie­nen ist, die der­zei­tige Vor­ge­hens­weise des BZSt bei der Prüfung von Fi­nanz­dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men an­hand von Fall­bei­spie­len und ord­nen diese in die fi­nanz­ge­richt­li­che Recht­spre­chung so­wie den ver­si­che­rung­steu­er­lich-dog­ma­ti­schen Kon­text ein.

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