deen

Aktuelles

Vermieterbescheinigung ab November 2015 verpflichtend auszustellen

Vor zehn Jah­ren wurde sie ab­ge­schafft - nun sind Ver­mie­ter er­neut dazu ver­pflich­tet, bei Ein- oder Aus­zug ei­nes Mie­ters eine sog. Ver­mie­ter­be­schei­ni­gung aus­zu­stel­len.

Ab No­vem­ber 2015 sind Ver­mie­ter ver­pflich­tet, bei der An- oder Ab­mel­dung des Mie­ters beim Ein­woh­ner­mel­de­amt mit­zu­wir­ken. Dazu hat der Ver­mie­ter oder eine von ihm be­auf­tragte Per­son dem Mie­ter den Ein- oder Aus­zug in­ner­halb von zwei Wo­chen schrift­lich oder elek­tro­ni­sch zu bestäti­gen. Um die er­folgte An- oder Ab­mel­dung des Mie­ters überprüfen zu können, ist der Ver­mie­ter be­rech­tigt, eine ent­spre­chende Aus­kunft beim Ein­woh­ner­mel­de­amt ein­zu­ho­len (§ 19 Abs. 1 Bun­des­mel­de­ge­setz).

Hinweis

Da Verstöße ge­gen die Be­schei­ni­gungs­pflicht bußgeld­be­wehrt sind, soll­ten Ver­mie­ter ab 1.11.2015 si­cher­stel­len, dass Ver­mie­ter­be­schei­ni­gun­gen ord­nungs­gemäß aus­ge­stellt wer­den.

nach oben