- Anpassungen infolge des EU-Beitritts Kroatiens
- Folgeänderungen nach der Reisekostenreform
- Erträge aus erworbenen Versicherungen zur Absicherung eines biometrischen Risikos
- Veräußerung von Dividendenansprüchen
- Fifo-Methode beim Handel mit Fremdwährungsbeträgen
- Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren
- Grenzbetrag für die jährliche Abgabe einer Lohnsteuer-Anmeldung
- Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen
- Neu: Erweiterung des § 50i EStG
- Neu: Beibehaltung der Anwendungsregelung Gewinnabführungsverträge betreffend
- Neu: Übergang der Umsatzsteuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen
- Neu: Erweiterung des Übergangs der Umsatzsteuerschuldnerschaft
- Umsatzsteuerliche Mindestbemessungsgrundlage
- Dienstleistungskommission bei elektronischen Dienstleistungen
- Neu: Besteuerungsverfahren Mini-one-stop-shop bei E-Dienstleistungen
- Anpassung an kodifizierte Fusionsrichtlinie
- Vor- und Nachbehaltensfristen der grunderwerbsteuerlichen Restrukturierungsklausel
- Rückgängigmachung eines grunderwerbsteuerlichen Erwerbsvorgangs
Am 3.7.2014 beschloss der Bundestag das Steueränderungs- und Anpassungsgesetz Kroatien; der Bundesrat stimmte dem Gesetzentwurf am 11.7.2014 zu. Dabei lag dem Gesetzesbeschluss der um einige für die Praxis bedeutsame Änderungen ergänzte Gesetzentwurf zu Grunde. Mit diesen Änderungen trug der Bundestag den Vorschlägen des Bundesrats Rechnung.