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Schweiz kürzt Aufenthalts-Kontingente für Fachkräfte

Bis zum 1.4.2015 er­teilt die Schweiz keine neuen Kurz­auf­ent­halts­be­wil­li­gun­gen (L-Aus­weis) für Fachkräfte aus der EU.

Mit Be­schluss vom 28.11.2014 hat die Schweiz ent­schie­den, das Kon­tin­gent ausländi­scher Fachkräfte mit Wir­kung ab dem 1.1.2015 zu re­du­zie­ren.

Auf der Grund­lage die­ses Be­schlus­ses er­teilt nun die Schweiz bis zum 1.4.2015 keine neuen Kurz­auf­ent­halts­be­wil­li­gun­gen (L-Aus­weis), die Fachkräfte aus der EU bzw. der EFTA für eine Tätig­keit im Rah­men ei­ner Ent­sen­dung oder ei­nes Pro­jekts in der Schweiz für die Dauer von mehr als vier Mo­na­ten bis ma­xi­mal zwei Jah­ren benöti­gen. Der Kan­ton Zürich er­teilt zu­dem keine Verlänge­run­gen be­reits exis­tie­ren­der L-Aus­weise. In Genf und Waadt soll hin­ge­gen eine Verlänge­rung wei­ter­hin möglich sein.

Für Tätig­kei­ten mit ei­ner Dauer von we­ni­ger als vier Mo­na­ten bzw. 120 Ta­gen wird kein L-Aus­weis benötigt.

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