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Pauschalsteuer nach § 37b EStG nicht abzugsfähig

Wer­den an den Ge­schäfts­part­ner Ge­schenke getätigt, kann eine Steu­er­be­las­tung des Ge­schäfts­part­ners durch die Ge­schenke da­durch ver­mie­den wer­den, dass der Schen­ker die Be­steue­rung durch eine Pau­schal­steuer von 30 % zuzüglich So­li­da­ritätszu­schlag und Kir­chen­steuer über­nimmt. Das FG Nie­der­sach­sen be­fasst sich nun mit der Frage, ob die Pau­schal­steuer als Be­triebs­aus­gabe berück­sich­tigt wer­den kann.

Im Ein­klang mit der Fi­nanz­ver­wal­tung ver­sagt das FG Nie­der­sach­sen mit Ur­teil vom 16.1.2014 (Az. 10 K 252/13, bis­lang noch nicht veröff­ent­licht) den Be­triebs­aus­ga­ben­ab­zug für Pau­schal­steuer nach § 37b EStG, die für Ge­schenke an Ge­schäfts­part­ner mit einem Wert über 35 Euro ent­rich­tet wird. Nach An­sicht der Rich­ter ist die pau­scha­lierte Steuer Teil der Zu­wen­dung und teilt so­mit das Schick­sal der nicht als Be­triebs­aus­ga­ben ab­zugsfähi­gen Ge­schenke.

Hinweis

Ge­gen das Ur­teil wurde die Re­vi­sion zu­ge­las­sen, die der Kläger laut In­for­ma­tion des Deut­schen Steu­er­be­ra­ter­ver­bands e. V. auch ein­le­gen will.

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