Im Einklang mit der Finanzverwaltung versagt das FG Niedersachsen mit Urteil vom 16.1.2014 (Az. 10 K 252/13, bislang noch nicht veröffentlicht) den Betriebsausgabenabzug für Pauschalsteuer nach § 37b EStG, die für Geschenke an Geschäftspartner mit einem Wert über 35 Euro entrichtet wird. Nach Ansicht der Richter ist die pauschalierte Steuer Teil der Zuwendung und teilt somit das Schicksal der nicht als Betriebsausgaben abzugsfähigen Geschenke.
Hinweis
Gegen das Urteil wurde die Revision zugelassen, die der Kläger laut Information des Deutschen Steuerberaterverbands e. V. auch einlegen will.